Bavaria Weed darf Logo nicht als Marke eintragen lassen

12.05.2021 | Stand 14.05.2021, 5:16 Uhr

Oliver Berg/dpa/Illustration

Der bayerische Importeur von medizinischem Marihuana, Bavaria Weed, darf sein Logo nicht als Marke eintragen lassen. Das Zeichen, das aus dem Namen des Unternehmens sowie einem aufrecht stehenden Löwen mit einem Hanfblatt in der Pfote besteht, verstoße gegen die öffentliche Ordnung, befand das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg am Mittwoch. Es bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum, gegen die das Unternehmen geklagt hatte.

Amt und Richter störten sich dabei insbesondere am Wort Weed, das übersetzt unter anderem Marihuana - beziehungsweise umgangssprachlich Gras - bedeutet. Da das Zeichen «an den Freizeitkonsum von Marihuana erinnert» würde es «als Förderung und Bewerbung oder zumindest Verharmlosung des Konsums von Marihuana als verbotene und illegale Substanz» wahrgenommen, heißt es in der Entscheidung. In zahlreichen Mitgliedsstaaten der EU sei Marihuana eine verbotene Substanz. Der «Kampf gegen die Verbreitung von Marihuana» sei jedoch «von besonderer Bedeutung, weil er einem Ziel der öffentlichen Gesundheit entspricht».

Von Bavaria Weed war zunächst keine Stellungnahme zur Entscheidung zu erhalten. Das 2018 gegründete Unternehmen versorgt Apotheken mit medizinischem Marihuana.