Berchtesgadener Land
Aus Versehen Syrer geschleust: Mitfahrzentrale wird 18-Jährigem zum Verhängnis

09.08.2022 | Stand 22.09.2023, 7:02 Uhr

Ein 18-jähriger Deutscher nahm auf der Rückfahrt von Italien zwei Syrer im Auto mit, jetzt hat läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren. −Foto: Bundespolizei

Weil er einen Syrer nach Deutschland geschleust haben soll, ermittelt nun die Bundespolizei gegen einen 18-Jährigen. Dabei wollte der nur das Spritgeld teilen.



Bundespolizisten kontrollierten an der A8 am Walserberg bei Piding (Berchtesgadener Land) ein Auto mit deutscher Zulassung. Der 18-jährige, deutsche Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Er sei auf der Rückfahrt aus Italien gewesen, teilt die Polizei mit.

Seine beiden Mitfahrer kenne er nicht, habe der junge Mann gesagt. Über eine Mitfahrzentrale sei er mit ihnen in Kontakt gekommen und wolle sie von Österreich nach Regensburg mitnehmen. Bei der Kontrolle der Mitfahrer stellte sich allerdings heraus, dass einer der beiden syrischen Staatsangehörigen gar nicht die Voraussetzungen erfüllte, um nach Deutschland einzureisen. Er konnte weder einen Reisepass, noch einen Aufenthaltstitel oder ein Visum vorlegen.

Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet

Dem 18-Jährigen wurde laut Bundespolizei nun zum Verhängnis, dass er sich keine Gedanken über die Rechtmäßigkeit des Grenzübertritts seiner Mitfahrer machte und für die Fahrt auch noch eine Zahlung erhalten sollte. Er hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern am Hals. Er durfte die Fahrt aber ohne seine Mitreisenden fortsetzen.

Der geschleuste Syrer muss sich nun wegen unerlaubter Einreise verantworten und wurde nach Österreich zurückgewiesen. Beim weiteren Insassen handelte es sich um dessen Bruder. Da er die Reise organisierte, erwartet ihn ein Verfahren wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Er setzte seine Reise nach Deutschland ohne seinen Bruder fort.

Bundespolizei warnt und gibt Tipps

Aufgrund des Falls warnt die Freilassinger Bundespolizei nun vor solchen Online-Mitfahrzentralen: Bei grenzüberschreitenden Fahrten sei hier Vorsicht geboten. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Kontaktaufnahme und Bezahlung durch einen Vermittler und nicht durch den Mitfahrenden selbst erfolgt.

Wer den Verdacht hat, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollte laut Bundespolizei darauf bestehen, dass sich die Mitfahrenden vor Fahrtbeginn ausweisen. Bei der Kontaktaufnahme über die Mitfahrzentrale kann man das bereits ankündigen. Wenn die Fahrtgäste ihre Identität nicht nachweisen können oder trotz Vorlage von Ausweisdokumenten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Reise entstehen, sollten die Personen nicht mitgenommen und die Polizei benachrichtigt werden.

− red