AfD will Platz im Kontrollgremium des Verfassungsschutzes

27.08.2021 | Stand 28.08.2021, 22:06 Uhr

Die AfD-Fraktion will per Gerichtsurteil durchsetzen, dass auch ihre Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden.- Foto: Peter Kneffel/dpa

Trotz ihrer gescheiterten Verfassungsklage will die AfD im bayerischen Landtag weiter für ihre Mitgliedschaft im Kontrollgremium des bayerischen Verfassungsschutzes kämpfen. «Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin gegen ihren willkürlichen Ausschluss aus dem parlamentarischen Kontrollgremium zur Wehr setzen», lies der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Christoph Maier, am Freitag schriftlich mitteilen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am Donnerstag einen AfD-Antrag abgelehnt. Die AfD sieht ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt, da von ihrer Seite seit dem Einzug in den Landtag kein Abgeordneter in das Kontrollgremium (PKG) gewählt wurde. Alle anderen Fraktionen lehnten es in den bisherigen vier Wahlgängen ab, AfD-Kandidaten zu wählen.

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Mitglieder der AfD sind in Deutschland und auch in Bayern etwa wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet zudem seit längerem unter anderem die Nachwuchsorganisation der AfD, die «Junge Alternative für Deutschland» (JA) und etwaige Nachfolgeaktivitäten des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsnationalen «Flügels». Die AfD sieht den Verfassungsschutz ihrerseits als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen «mundtot» machen soll.