Straubing
Vor Corona-Protesten: Erneute Verfügung gegen „Spaziergänge“

20.01.2022 | Stand 23.09.2023, 6:24 Uhr

−Symbolbild: Felix Kästle/dpa

Für Samstag, 22. Januar, und Montag, 24. Januar, sind bei der Straubinger Stadtverwaltung Anmeldungen für Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen eingegangen. Dabei will die Stadt nichts dem Zufall überlassen.



„Um die konkrete Durchführung und etwaige notwendige Auflagen abzustimmen, laufen derzeit Gespräche zwischen den Ordnungsbehörden und den für die Versammlung verantwortlichen Personen“, teilte die Stadt am Donnerstagabend mit.

Stadt befürchtet unangemeldete Versammlungen

„Aufgrund verschiedener Aufrufe, insbesondere in den sozialen Medien, muss damit gerechnet werden, dass es in den nächsten Tagen auch wieder zu unangemeldeten Versammlungen kommen kann“, befürchtet die Stadt. Deshalb hat sie erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die ausschließlich ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“ erlaubt.

Die Ordnungsbehörden weisen nochmals darauf hin, dass diese „Spaziergänge“ als Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes eingestuft werden, die in der Regel bis spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe anzumelden sind. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Straubing werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, es drohen Bußgelder bis zur Höhe von 3000 Euro.

− cav