Nach medizinischen Gutachten
Gericht: Siegfried Mauser muss zum 1. Februar ins Gefängnis

19.01.2022 | Stand 20.01.2022, 10:53 Uhr

Mehrere Jahre hatte sich Siefgried Mauser der Haft entzogen, jetzt hat das Landgericht Salzburg eine Entscheidung getroffen. −Foto: dpa

Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München und des Mozarteums Salzburg muss bis 1. Februar 2022 seine Gefängnisstrafe in Österreich antreten.

Dem 67 Jahre alten aus Straubing stammenden Musikwissenschaftler und Pianisten Siegfried Mauser sei ein Gutachten zugestellt worden, das seine Hafttauglichkeit bestätige, sagte ein Sprecher des Salzburger Landgerichtes der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem sei Mauser aufgefordert worden, die Haft bis zum 1. Februar anzutreten. Zuvor hatte die „Kronen Zeitung“ über diese Schritte berichtet.

Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Haft verzögerte sich

Der Hochschulmanager, der auch österreichischer Staatsbürger ist, beantragte, seine Strafe in Österreich statt in Bayern absitzen zu können. Laut dem Salzburger Gerichtssprecher verzögerte sich die Haft jedoch, weil der 67-Jährige gesundheitliche Gründe geltend machte. Außerdem seien notwendige medizinische Untersuchungen wegen der Corona-Pandemie verzögert worden. Nach dem jüngsten Gutachten könne Mauser keine Rechtsmittel mehr gegen den Haftantritt einlegen, sagte der Gerichtssprecher.

Mauser führte von 2003 bis 2014 die Musikhochschule München. Danach leitete er bis 2016 das Mozarteum in Salzburg.

− dpa