Feuerwerk und Ansammlungen
Diese Regeln gelten an Silvester in der Stadt Straubing

16.12.2021 | Stand 16.12.2021, 18:43 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Stadt Straubing gibt am Donnerstag die Regelungen bekannt, die dort in der Silvesternacht gelten.

Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zwischen 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt, so die Stadt.

Für die Stadt Straubing wird der Geltungsbereich für diese Regelung für folgende Straßen festgelegt: Am Platzl, Aprilgasse, Bahnhofplatz (Vorplatz), Bahnhofstraße, Bernauergasse, Flurlgasse, Fraunhoferstraße, Jakobsgasse, Koppgasse, Ludwigsplatz, Oberer-Thor-Platz, Ottogasse, Rosengasse, Schmidlgasse, Steinergasse, Steiner-Thor-Platz, Stetthaimerplatz, Theresienplatz und Viktualienmarkt.

Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt

Die hierzu ergangene Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (70. Ausgabe vom 16. Dezember) auch online abrufbar und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

Außerdem wird auf das aus Gründen des Brandschutzes bestehende Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt zu Silvester hingewiesen. Im Jahr 2016 hatte sich der Stadtrat auf Anraten der Feuerwehr erstmals für eine solche Regelung ausgesprochen.

− tka