Vogelgrippe
Das Landratsamt appelliert – Aufstallpflicht für Geflügel unbedingt im gesamten Landkreis einhalten!

09.03.2021 | Stand 18.03.2021, 17:06 Uhr

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Das Veterinäramt weißt noch einmal auf die allgemeine Stallpflicht im Landkreis Straubing-Bogen hin, die nach dem Auftreten der Geflügelpest am 25. Februar angeordnet wurde.

Von LRA Straubing-Bogen/Pressemitteilung

Landkreis Straubing-Bogen. Diese gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter mit Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden). Die Aufstallpflicht gilt auch für den gesamten Landkreis.

Es gehen täglich Anrufe, hinsichtlich von noch nicht aufgestalltem Geflügel ein. Bei Kontrollen erfolgt eine entsprechende kostenpflichtige Anordnung und es stehen Bußgelder bis zu 30.000 Euro im Raum.

Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-straubing-bogen.de im Punkt „Politik & Verwaltung – Amtliche Bekanntmachungen“ nachzulesen.