„Hohe Bußgelder drohen“
Corona-„Spaziergänge“: Stadt Straubing erlässt Allgemeinverfügung

30.12.2021 | Stand 23.09.2023, 18:32 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Nach mehreren Corona-„Spaziergängen“ in Straubing haben Stadt und Polizei reagiert. Laut einer Allgemeinverfügung sind künftig nur noch „ortsfeste Versammlungen“ zulässig.



Wie Stadt und Polizei am Donnerstag mitteilen, handelt es sich bei den „Spaziergängen“ um Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Dazu sei eine Anmeldung bei der Stadt Straubing 48 Stunden vorher „zwingend erforderlich“.

Sollten in den kommenden Tagen erneute Versammlungen im Stadtgebiet nicht angemeldet werden, wird die Polizei diese nach den Vorgaben des Versammlungsgesetzes und der neuen Allgemeinverfügung überwachen. Diese tritt am 31. Dezember um 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis 3. Januar. In diesem Zeitraum sind im Zusammenhang mit sogenannten Corona-Spaziergängen nur „ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel“ erlaubt, heißt es von Seiten der Polizei. „Auf rechtzeitigen Antrag können Ausnahmen durch die Versammlungsbehörde erteilt werden, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“

Verstöße gegen die Verfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. „Es drohen hohe Bußgelder“, schreibt die Polizei am Donnerstag. „Infektionsschutzrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden.“

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