Das Landratsamt informiert
Antrag auf Kulturfördermittel muss bis zum 30. September eingereicht werden

17.09.2018 | Stand 03.08.2023, 3:58 Uhr
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Der Landkreis Schwandorf stellt unter bestimmten Bedingungen Fördermittel in den Bereichen Musikpflege, Museumsförderung und Festspiele zur Verfügung.

LANDKREIS SCHWANDORF Der Antrag dafür muss bis zum 30. September beim Landratsamt Schwandorf eingehen. Anträge und Informationen dazu gibt es auf der Internetstartseite des Landkreises unter www.landkreis-schwandorf.de unter „Formulare – Kulturförderung“. Für Rückfragen steht das Kulturreferat unter der Telefonnummer 09431/ 471-421 zur Verfügung.

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