Herausragende Leistungen
Ausschreibung für den Denkmalschutzpreis des Landkreises Cham

09.05.2018 | Stand 28.07.2023, 16:34 Uhr
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Der Landkreis Cham beabsichtigt auch im Jahr 2018 für herausragende Leistungen oder Maßnahmen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes einen Denkmalschutzpreis zu verleihen. Teilnahmeberechtigung, Bewerbung und Ausschreibung richten sich nach den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien.

CHAM Danach sind teilnahmeberechtigt alle natürlichen Personen, Personengruppen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen beziehungsweise ihren Wohnsitz haben. Auswärtige Personen können nur ausgezeichnet werden, wenn ihre Leistungen oder Maßnahmen im Landkreis wirksam werden. Die Vorschläge, die jedermann tätigen kann und die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 29. Juni, an das Landratsamt Cham (Rachelstraße 6, 93413 Cham) mit dem Begriff „Denkmalschutzpreis 2018“ zu richten. Der Vorschlag oder die Bewerbung ist zu begründen. Die Leistung der Maßnahme soll dabei beschrieben und erläutert werden. Für Vorschläge ist das Einverständnis des Genannten erforderlich.

Der Denkmalschutzpreis wird als Geldpreis vergeben und ist mit 2.000 Euro dotiert. Er kann auf mehrere Preisträger entweder gleichmäßig oder gestaffelt aufgeteilt werden. Zusätzlich erhalten der oder die Preisträger eine Urkunde. Die eingegangenen Vorschläge beziehungsweise Bewerbungen werden im Landratsamt unter Aufsicht des Landrats geprüft und dem Kreistag mit einer Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt. Bei mehr als fünf zulässigen Bewerbungen oder Vorschlägen müssen dem Kreistag nach der Vorprüfung maximal die fünf preiswürdigsten Vorschläge mit Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden. Über die Empfehlung der Vorprüfung entscheidet dann der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Denkmalschutzpreises erfolgt durch den Kreistag. Auf den Denkmalschutzpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist für die Prüfung und Preisverleihung ausgeschlossen.

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