Hauptamt revidiert Auftrittsverbot
Jetzt darf er doch rein!

02.08.2018 | Stand 31.07.2023, 3:43 Uhr
−Foto: Foto: Ogasawara

Kommenden Sonntag gastiert der singende Rebell, Hans Söllner, mit seiner Band Bayaman und dem Programm „Sissdem“ im Innenhof der Residenz. Bei Regen soll das Konzert – wie alle anderen auch – im Rathausprunksaal stattfinden. Doch darüber war das Hauptamt alles andere als begeistert und erteilte ein Söllner-Auftrittsverbot im Prunksaal. Doch jetzt ruderte die Stadt zurück.

LANDSHUT „Das Hauptamt teilte mir mit, alle Musiker dürfen bei schlechtem Wetter in den Rathausprunksaal, bis auf Söllner“, erzählt Veranstalter Christoph Jung vom Männerladen. Rein zufällig habe er daraufhin den Oberbürgermeister Alexander Putz in der Residenz getroffen und ihn auf das Verbot angesprochen. „Er war überrascht und meinte, das wäre mit ihm nicht abgesprochen und er werde das abklären.“

Die Pressestelle der Stadt teilte daraufhin schriftlich mit: „Da es dem Veranstalter offenbar nicht gelungen ist, einen anderen geeigneten Ausweichspielort zu finden, haben wir uns beraten und dafür entschieden, den Rathausprunksaal für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich sind wir zwar noch immer der Auffassung, dass die Konzerte von Herrn Söllner wegen ihrer eindeutigen politischen Aussagen eher nicht für den Rathausprunksaal geeignet sind.“

Da jedoch der Freistaat Bayern, der in den Söllner-Konzerten ja regelmäßig „das meiste Fett abbekommt“, als Eigentümer der Stadtresidenz kein Problem damit zu haben scheint, den Residenzinnenhof als Veranstaltungsort bereitzustellen, sollte dies auch für die Stadt Landshut kein unüberwindbares Problem darstellen, so die offizielle Stellungnahme.

„Das Thema ist jetzt gegessen und das Wetter soll ja eh so schön bleiben“, sagt Jung.

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