Ordnungsamt betont Brandschutz
Kein Silvester-Feuerwerk auf der Burg Trausnitz

20.12.2017 | Stand 03.08.2023, 10:34 Uhr
−Foto: Foto: Stadt Landshut

Ein Silvester-Feuerwerk auf der hoch gelegenen Burg wäre ein tolles Spektakel für alle Landshuter bzw. Besucher der Stadt. Aber: Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist dort generell verboten.

Wie das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut mitteilt, dürfen „aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes“ auch am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem gesamten Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Beim Verstoß gegen diese Anordnung droht sogar eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Landshut