Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser
Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim an Silvester gesperrt

21.12.2019 | Stand 31.07.2023, 12:37 Uhr
−Foto: n/a

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.

DONAUSTAUF Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Burg Burghausen oder die Walhalla in Donaustauf. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, zum der Schlossplatz Dachau, die Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim sowie zur Walhalla (vom 31. Dezember 2019, 18 Uhr, bis 1. Januar 2020, 8 Uhr) oder die Willibaldsburg Eichstätt. Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes gesperrt.

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den Silvesterregelungen finden sich auch im Internet unter www.schloesser.bayern.de.

Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien

Alle Schlösser, Burgen und Residenzen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind am Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag sowie am letzten und am ersten Tag des Jahres geschlossen. An den übrigen Tagen sind unsere Häuser zu den Winteröffnungszeiten geöffnet, in der Regel zwischen 10 und 16 Uhr. Saisonal geöffnete Häuser wie die Parkbauten in Linderhof, die Parkburgen in Nymphenburg oder das Künstlerhaus Gasteiger sowie die Roseninsel sind im Winterhalbjahr geschlossen. Weitere Infos zu den Winteröffnungszeiten gibt es im Internet unter www.schloesser.bayern.de.

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