Einmalig zehn Liter
Führungsgruppen Katastrophenschutz stellen Handdesinfektionsmittel für die Kirchen zur Verfügung

05.05.2020 | Stand 24.07.2023, 12:24 Uhr
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Seit dem 4. Mai sind Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu den Voraussetzungen gehört ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert.

Weiden. In den von den katholischen Diözesen und der Evangelischen Landeskirche vorgelegten Konzepten ist die Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel für Gottesdienstbesucher vorgesehen. Die der Stadt Weiden und des Landkreises Neustadt an der Waldnaab unterstützen die Kirchen und Glaubensgemeinschaften auf Antrag mit Handdesinfektionsmitteln. Einmalig werden zehn Liter und eine Sprühflasche pro Glaubensgemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt. Bedarfsanmeldungen können unter Nennung des Vertreters der Glaubensgemeinschaft bis Donnerstag, 7. Mai, 10 Uhr, über die Mail-Adresse kirchen@neustadt.de eingereicht werden. Die Uhrzeit und der Abholungsort der Desinfektionsmittel werden per Abholschein mitgeteilt.

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