Coronavirus
Das Landratsamt Schwandorf beantwortet die wichtigsten Fragen zur Öffnung der Außengastronomie

17.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:34 Uhr
−Foto: n/a

ScSchwerpunkt der Fragen an den Bürgertelefonen im Landkreis Schwandorf war die Öffnung der Außengastronomie ab Montag, wobei hierbei die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden müssen, um Gäste und Personal vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Landkreis Schwandorf. Hier die Antworten zu einigen Fragen: Die Öffnung gilt auch für reine Schankwirtschaften, die eine Freischankfläche haben. Die Öffnung gilt auch für erlaubnisfreie Gaststätten. So sind zum Beispiel Stehtische vor einem Bäckerei-Cafe ohne Alkoholausschank erlaubt. Diese Öffnungsmöglichkeiten gelten auch nach dem 25. Mai, wenn die Öffnungsregelungen für Speisewirtschaften in Kraft treten. Allerdings müssen natürlich alle Betriebe, die öffnen, die entsprechenden Regelungen der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das gestern herausgegebene Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Gastronomiebetrieben einhalten. Demnach darf zum Beispiel nur bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Mindestabstand ist einzuhalten. Jeder Betrieb muss ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept zur Umsetzung des Rahmenkonzepts ausarbeiten.

Schwandorf