Pandemie
Oberpfälzer Krankenhäuser kehren zum Normalbetrieb zurück – Corona-Vorhaltepflicht bei Belegbetten entfällt

23.06.2020 | Stand 03.08.2023, 18:19 Uhr
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Mit der Anpassung der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 19. Juni entfällt die Pflicht für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, einen Teil ihrer Allgemein- und Normalpflegebetten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizuhalten.

Oberpfalz. Die Allgemeinverfügungen und Bescheide der Regierung der Oberpfalz zur Reduzierung der Vorhaltepflicht zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 28. Mai sind damit gegenstandslos geworden. Mit dem Ende des Katastrophenfalls endet auch der Einsatz der Ärztlichen Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz.

Die zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrags allerdings weiterhin verpflichtet, im Bedarfsfall insbesondere Kapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven Beatmung kurzfristig bereitzustellen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, Pandemie-Beauftragte zu benennen, die im Bedarfsfall mit den Integrierten Leitstellen die Koordination und Belegung gewährleisten können. Zur Sicherstellung einer schnellen und problemlosen Versorgung, zur Bewältigung des Krisengeschehens bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen und entsprechendem Mehrbedarf müssen alle Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation damit rechnen, erneut herangezogen zu werden.

In Bayern und auch in der Oberpfalz sanken die Infektionszahlen in den letzten Wochen stetig. Aktuell liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in der Oberpfalz bei 1,17. (Stand: Situationsbericht des LGL vom 23. Juni). „Ich freue mich, dass die Krankenhäuser und Reha-Zentren in der Oberpfalz jetzt wieder weitgehend zum Alltagsbetrieb zurückkehren können, und dass Operationen und Reha-Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt werden mussten, wieder im vollem Umfang durchgeführt werden können“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. Dennoch mahnt Bartelt zur Vorsicht und bittet die Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht ernst zu nehmen: „Das Ausbruchsgeschehen in Gütersloh sollte uns allen eine Warnung sein, insbesondere denen, die glauben, alles sei bereits vorbei. Solange es keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus gibt, müssen wir weiterhin achtsam sein, Abstand halten und die notwendigen Hygienemaßnahmen einhalten, um auch weiterhin Leben zu schützen und eine zweite Infektionswelle zu verhindern.“

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