Umfangreiche Schutzmaßnahmen
Sana-Kliniken des Landkreises Cham nehmen den Regelbetrieb wieder auf

14.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:20 Uhr
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Mehr als sieben Wochen lang haben die Sana-Kliniken des Landkreises Cham nahezu ausschließlich Notfälle und Corona-Patienten behandelt. Nun hat der Freistaat Bayern die Aufnahme auch anderer Behandlungen wieder erlaubt – unter der Auflage, bei steigenden Corona-Zahlen binnen kurzer Zeit wieder in den Notfall-Betrieb zurückkehren zu können.

Landkreis Cham. Damit können nun auch Patienten, deren „elektive“ (planbare) Operation abgesagt werden mussten, wieder behandelt werden. Bei elektiven Operationen handelt es sich beispielsweise um einen Bandscheibenvorfall, einen Leistenbruch oder andere Erkrankungen, die behandelt werden müssen und mitunter auch schmerzhaft oder körperlich einschränkend, aber nicht lebensbedrohlich sind.

Kliniken-Geschäftsführer Simon Astfäller sagte, es sei ein wichtiges Signal im Hinblick auf die Rückkehr zu einer „neuen Normalität“, dass nun „auch Patienten, die manchmal wochen- oder monatelang mit Schmerzen oder Einschränkungen zu kämpfen hatten, wieder von uns ohne belastenden Aufschub behandelt werden können“. Damit ende in vielen Fällen eine nicht nur psychische, sondern auch physische Leidenszeit für die Patienten. „Denn auch wenn in der Öffentlichkeit das Coronavirus breiten Raum eingenommen hat, so gab es doch viele Menschen im Landkreis Cham, die sich mit ihren Erkrankungen oder Verletzungen zu lange geplagt haben und zum Teil auch zu spät ins Krankenhaus gekommen sind. Wir sind froh, dass wir unserer Verantwortung, dieses Leid dieser Menschen zu lindern, nun wieder vollumfänglich nachkommen können.“

Weil die Gefahr durch das Coronavirus aber noch nicht gebannt ist, wurden in den Sana-Kliniken des Landkreises Cham umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Ansteckungen zu verhindern. So müssen alle Patientinnen und Patienten außerhalb des Patientenzimmers eine Maske tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ebenfalls mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet sein. Zudem gilt soweit wie möglich das Gebot des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Eine regelmäßige und konsequente Händedesinfektion ist ebenfalls vorgeschrieben. Weil eine Testung von Patienten, die keinerlei Symptome aufweisen, vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit nicht empfohlen wird, haben sich die Sana Kliniken des Landkreises Cham entschieden, über eine umfassende Checkliste im Rahmen einer Aufnahme das individuelle Risiko eines Patienten abzuklären. Dies geschieht einige Tage vor Beginn des Krankenhausaufenthaltes. Erfragt wird per Telefon unter anderem, ob bestimmte Symptome vorliegen oder ob es Kontakt zu Infizierten gab. Liegen Verdachtsmomente vor, findet natürlich umgehend eine Testung statt.

Zur Einhaltung des Mindestabstandes gehört auch, dass die Unterbringung im Krankenhaus genau geplant wird. „Geplant wird die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Nur in Notfällen kann eine Belegung von größeren Zimmern mit mehr Patienten erforderlich sein“, sagte Astfäller. „Eingeschränkt bleiben im Moment die Besuchsregelungen in unserem Haus“, so Astfäller weiter. „Wenngleich diese in Einzelfällen schwer nachzuvollziehen ist und es auch schon vorkam, dass Angehörige mit Unmut und Protest auf die Regelungen reagiert haben, so sind diese zeitlichen Limitierungen doch notwendig, um die Sicherheit aller, der Angehörigen, Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen sicherzustellen.“ Jeder stationäre Patient darf einmal täglich für eine Stunde einen Besucher empfangen. Die Besucherin oder der Besucher muss vorab als einzige besuchsberechtigte Person benannt worden sein. Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person. Einlass auf die Station ist dann nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte des Krankenhauses oder dem Empfang der Notaufnahme möglich. Besuche können fortan täglich zwischen 14 und 16 Uhr erfolgen; für Besuche auf der Intensivstation gilt der Zeitraum zwischen 15 und 17 Uhr. Allerdings gilt auch in diesen Fällen: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion.

Astfäller sagte abschließend: „Unsere Nachbarn hier im Landkreis Cham können sich darauf verlassen, dass wir – wie bislang auch – für ihre Gesundheit und Sicherheit sorgen. Wir verfolgen die wissenschaftliche Entwicklung ebenso genau wie die aktuellen Zahlen zum Verlauf. Sobald sich der Trend umkehren sollte, können wir binnen kurzer Zeit wieder unsere Kapazitäten für Corona-Infizierte erhöhen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses haben in den vergangenen Wochen bewiesen, wie schnell sie in diesen Modus umschalten können, und ihnen gebührt mein spezieller Dank.“

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