Pandemie
Eingeschränktes Besuchsrecht an der Kreisklinik Wörth an der Donau

12.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:52 Uhr
−Foto: n/a

Seit 9. Mai gilt an der Kreisklinik Wörth an der Donau ein eingeschränktes Besuchsrecht für Familienangehörige von 10 bis 11 Uhr und von 15 bis 16 Uhr.

Wörth an der Donau. Das heißt, dass eine registrierte Besuchsperson aus dem Kreis der Familie nun einmal täglich eine Angehörige/einen Angehörigen besuchen darf. Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit der Station möglich. COVID-19-Verdachtsfälle und positiv getestete Patientinnen und Patienten dürfen nicht besucht werden.

Besucherinnen und Besucher müssen sich vor dem Besuch an der Pforte registrieren und die Hände desinfizieren. Darüber hinaus besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. COVID-19-Verdachtsfälle und positiv getestete Personen dürfen das Haus nicht besuchen.

Die Maßnahmen anlässlich des Corona-Virus sind auch auf www.kreisklinik-woerth.de nachzulesen. Die Kreisklinik weist darauf hin, dass das eingeschränkte Besuchsrecht dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals dient!

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