Corona-Lockerungen
Sana-Kliniken im Landkreis Cham passen Regelungen für Krankenbesuche an

07.05.2020 | Stand 24.07.2023, 12:37 Uhr
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Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung zum 9. Mai eine Lockerung des bislang bestehenden Besuchsverbots für Krankenhäuser beschlossen. Vor diesem Hintergrund passen die Sana-Kliniken des Landkreises Cham ihre Regelungen für den Besuch stationärer Patienten an.

Landkreis Cham. Ab dem 9. Mai darf jeder stationäre Patient einmal täglich einen Besucher empfangen. Die Besucherin oder der Besucher muss vorab als besuchsberechtigte Person benannt worden sein. Besuchsberechtigt sind Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder eine weitere feste Person.

Einlass auf die Station ist nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte des Krankenhauses oder dem Empfang der Notaufnahme möglich. Besuche können fortan täglich zwischen 14 und 16 Uhr erfolgen; für Besuche auf der Intensivstation gilt der Zeitraum zwischen 15 und 17 Uhr.

Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben der Kliniken halten. So muss ab dem Betreten der Gebäude und während der gesamten Aufenthaltsdauer in den Kliniken ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Beim Betreten und beim Verlassen ist zudem eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Ferner ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Klinikmitarbeitern oder anderen Patienten zu achten.

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