Ausnahme in dringenden Fällen
Sana-Kliniken verhängen generelles Besuchsverbot

19.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:26 Uhr
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Es ist verständlich, dass Besucher von Patienten den Wunsch haben, ihren Angehörigen – gerade auch bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus – so nahe wie möglich zu sein. Dennoch musste vor dem Hintergrund der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ein generelles Besuchsverbot für die Sana-Kliniken des Landkreises Cham beschlossen werden.

Cham. Die neue Vorgabe dient dem Schutz aller Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Patienten der Kliniken sowie der Angehörigen selbst.

Zugang kann Angehörigen von Patienten fortan nur noch in dringlichen Fällen (beispielsweise um benötigte Kleidung zu bringen) sowie nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Stationspersonal und nach persönlicher Anmeldung an der Pforte gewährt werden. Lediglich in einzelnen medizinischen Bereichen beziehungsweise Situationen (Geburten, Palliativstation, Sterbebegleitung) werden Ausnahmeregelungen gelten. So dürfen werdende Väter aktuell bei der Geburt dabei sein; sollte sich die Lage jedoch dramatisch verschärfen, werden die Kliniken alle Betroffenen rechtzeitig über mögliche Änderungen informieren.

Regensburg