Kinder zu selten beim Zahnarzt
Nur 46 Prozent der bis Zehnjährigen regelmäßig bei der Kariesvorsorge

06.02.2019 | Stand 03.08.2023, 6:48 Uhr
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Gesetzlich versicherte Eltern haben künftig schon zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ihrer Kinder Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen für Karies beim Zahnarzt. Das hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Möglicherweise gehen dann mehr Eltern mit ihrem Nachwuchs zur zahnärztlichen Kontrolle.

REGENSBURG „Das ist auch dringend nötig“, sagt Franz Pilz vom Serviceteam der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Regensburg. „Denn bereits im Baby- und Kleinkindalter wird der Grundstein für gesunde Zähne gelegt. Doch Eltern warten oft zu lange, bevor sie mit ihrem Kind das erste Mal zum Zahnarzt gehen oder schicken ihren Nachwuchs zu selten zur Kontrolle.“

Eine aktuelle Datenerhebung der Kasse belegt das. Demnach waren im Jahr 2017 rund 76.000 KKH-versicherte Kinder bis zehn Jahre mindestens einmal zur Vorsorge beim Zahnarzt. Das entspricht einem Anteil von nur 46 Prozent. Die Mehrheit geht dagegen seltener oder gar nicht zur Kontrolle. Und die Bereitschaft der Eltern, ihren Nachwuchs zur Kariesvorsorge zu schicken, stagniert laut KKH-Auswertung seit Jahren.

Dabei ist die regelmäßige Kontrolle gerade im Kleinkindalter wichtig. Denn frühkindliche Karies, insbesondere bei den unter Dreijährigen, ist nicht etwa genetisch bedingt, sondern entsteht in der Regel durch Zahnbeläge aufgrund schlechter Zahnpflege – vor allem nach dem Genuss von Süßem. Zuckerhaltige Getränke gehören deshalb nicht in Nuckelflaschen, da die Zähne durch das Saugen ständig mit der Flüssigkeit umspült werden. „Kinder sollten am besten früh lernen, aus dem Becher zu trinken, und sich gar nicht erst ans Nuckeln gewöhnen“, rät Franz Pilz. Müssen etwa kranke Milchzähne gezogen werden, kann das die Entwicklung der bleibenden Zähne und des Kiefers negativ beeinflussen. Denn: Die Milchzähne dienen als Platzhalter für die späteren Zähne. Die neue Regelung zur Kariesfrüherkennung soll frühestens zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

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