Gesetzlich krankenversicherte Patienten können schon jetzt einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2018 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen
LANDKREIS ofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Dieser Betrag muss vorab bei der Krankenkasse entrichtet werden. Der für 2018 aktualisierte Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de kann ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu beantragt werden.
Mühldorf a.Inn