Gerichtsurteil
Leitungswasser schlägt Mineralwasser

07.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:36 Uhr
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Vordergründig geht es um das Wort "gesund", in Wahrheit ums Geld. Die deutsche Mineralwasserindustrie zieht gegen kommunale Trinkwasserversorger vor Gericht, weil sie sich benachteiligt sieht. Die Rottenburger Gruppe im Landkreis Landshut hat sich dagegen vorerst erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Landshut. In einem Prozess mit Signalwirkung sind die deutschen Mineralwasserabfüller vorerst mit dem Versuch gescheitert, 16 niederbayerischen Gemeinden die Eigenwerbung für ihr "gesundes" Leitungswasser zu verbieten. Das Oberlandesgericht München hob am Donnerstag eine einstweilige Verfügung auf, die dem Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe einen Artikel über "unser gesundes Wasser" auf seiner Internetseite untersagt hatte. Die Münchner Richter sehen weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht. Geklagt hatte der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der knapp 200 Unternehmen vertritt.

Das Wort "gesund" steht zwar im Vordergrund des Verfahrens, doch tatsächlich geht es um handfeste geschäftliche Interessen. Laut Verband trank jeder Einwohner Deutschlands 2019 knapp 142 Liter Mineralwasser. Die EU-Verordnung zu Gesundheitsbehauptungen erlaubt Werbung mit dem Begriff "gesund" nur, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit das wissenschaftlich anerkannt hat. Damit will die EU irreführender Reklame mit angeblich gesunden Produkten einen Riegel vorschieben, wie sie ehedem gang und gäbe war.

Andere Wasserversorger akzeptierten Abmahnungen

Die Mineralwasserabfüller sehen sich fundamental benachteiligt, wenn Kommunen ihr Trinkwasser als gesund oder mineralstoffreich anpreisen dürfen, die Unternehmen jedoch nicht. "Das ist für die Mineralwasserindustrie existenziell wichtig", sagte Klägeranwältin Imke Memmler in der mündlichen Verhandlung. Andere Wasserversorger hätten Abmahnungen akzeptiert.

Rottenburg im Tal der Laaber ist überregional im Freistaat bislang allenfalls als Heimat von Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) bekannt. Nun sieht es so aus, dass der Wasserzweckverband in der ländlichen Kommune mit seinem Widerstand gegen die einstweilige Verfügung einen Prozess von bundesweiter Bedeutung für Kommunen und Mineralwasserbranche führt.

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