Telefunken AED, Modell FA1 und HR1
Gewerbeaufsichtsamt warnt vor Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)

13.08.2019 | Stand 04.08.2023, 9:07 Uhr
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Bei der Verwendung von Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 besteht ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Als zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bayern rät das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz dringend allen Anwendern/Betreibern, diese Defibrillatoren zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.

NIEDERBAYERN Seit Juli 2016 wurden die Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 durch die niederländischen Hersteller GGT Holding B.V. sowie Defiteq International B.V. ohne gültiges CE-Zertifikat einer benannten Stelle auf dem EU-Markt, und damit auch in Deutschland, in Verkehr gebracht. Dies wurde der zuständigen Marktüberwachungsbehörde in den Niederlanden erst jetzt bekannt und umgehend den europäischen Marktüberwachungsbehörden mitgeteilt. Das Fehlen eines CE-Zertifikats bedeutet, dass Qualität und Wirksamkeit dieser Geräte nicht gesichert überprüft wurden und möglicherweise unzureichend sind. Es ist davon auszugehen, dass dies auch Ersatzteile wie Batterien und Elektroden der genannten Geräte betrifft.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in den Niederlanden hat den Hersteller zu einem Rückruf der betreffenden Geräte aufgefordert, dies hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen. Daher hat das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz als zuständige Marktüberwachungsbehörde in Bayern umgehend betroffene Händler zum Austausch dieser Geräte bei den Anwendern/Betreibern aufgefordert.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Marktüberwachungsbehörde in den Niederlanden unter www.igj.nl bzw. unter www.produktwarnung.eu.

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