Vorbereitungen laufen
Inzidenzwert 35 droht – und damit auch härtere Regeln

20.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:06 Uhr
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Präventiv trat bereits die Koordinierungsgruppe zur Bewältigung der Corona-Pandemie zusammen, um erforderliche Maßnahmen gegebenenfalls schnellstmöglich in die Wege leiten zu können.

Lkrs. Erding. Landauf, landab knacken Landkreise, Städte und Gemeinden die Grenzwerte der „Corona-Ampel“. Bei Werten ab 35 springt diese auf Gelb und verschärfte Maßnahmen sind zu treffen.

Am Dienstag Nachmittag gab es im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner bezogen 31,2 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). 879 Personen galten bis dahin als genesen, 56 Personen als infiziert. Nur ein Covid-19-Patient wird im Klinikum Landkreis Erding behandelt, keiner auf der Intensivstation. Insgesamt wurden am Testzentrum des Landkreises bisher 11.170 Tests durchgeführt.

Die von der Staatsregierung bei Überschreiten eines Inzidenzwertes von 35 geforderte lokale „Koordinierungsgruppe zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ unter Vorsitz von Landrat Martin Bayerstorfer ist bereits am Montag präventiv zusammengetreten, um die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren und schnell im Rahmen einer Allgemeinverfügung in die Wege leiten zu können.

Sollte der Inzidenzwert von 35 in den nächsten Tagen im Landkreis Erding erreicht werden, gelten folgende Regelungen: Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z. B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z. B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz. Weiter wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt, an Tankstellen darf ab 23 Uhr kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr Alkoholverbot. Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt. − pm –

Erding