Pressekonferenz
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus im Landkreis Berchtesgadener Land

13.03.2020 | Stand 03.08.2023, 6:02 Uhr
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Landrat Georg Grabner zur aktuellen Lage: „In Europa ist ein rasanter Anstieg an Corona-Virus infizierten und erkrankten Personen festzustellen. In BGL stehen wir wohl mit den aktuell 4 infizierten Personen am Anfang dieser Entwicklung. Wir alle zusammen sind dazu dringend aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Anstieg von Infektionen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Corona zu verlangsamen.

Bad Reichenhall. Jede Einzelne und jeder Einzelne von uns kann bzw. muss dazu beitragen, indem er beispielsweise die vielfach kommunizierten Hygieneregeln (u. a. regelmäßiges Händewaschen!) befolgt, einen ausreichenden Abstand von mindestens einem Meter zum Gesprächspartner einhält, soziale Kontakte auf das notwendige Maß reduziert, besonders Rücksicht nimmt auf ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen und größere Menschenansammlungen meidet. Ich appelliere in diesem Sinne an das Verantwortungsbewusstsein jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Zugleich bitte ich aber auch um Verständnis dafür, dass wir zusammen mit unseren Städten und Gemeinden in unserem Landkreis Maßnahmen ergreifen müssen, die das öffentliche Leben zum Teil deutlich einschränken. Es geht um die Gesundheitsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger!“

Heute Morgen hat Landrat Grabner mit allen Bürgermeistern und den entsprechenden Fachstellen des Landratsamts die Lage bereits intensiv erörtert. Auf folgende Maßnahmen hat man sich zudem geeinigt:

Schließung aller kommunalen Turnhallen im Berchtesgadener Land

Dringende Bitte an alle Verantwortlichen von Veranstaltungen, Versammlungen, Konzerten usw. diese, sofern sie nicht zwingend notwendig sind, abzusagen bzw. zu verschieben.

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen für Unternehmen, wenn der entsprechende Antrag hinreichend begründet ist

Aufgrund einer Verfügung der Bayerischen Staatsregierung wird ab Montag, 16. März 2020 jegliche Schulveranstaltung und damit der Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich 19. April 2020 eingestellt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege regelt auch eine Notfallbetreuung von bestimmten Kindern und Jugendlichen: „Die Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.“

Ebenso wurde von Montag, 16. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestätten oder Heilpädagogischen Tagesstätten angeordnet.

Nähere Einzelheiten sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales abzurufen.

Berchtesgadener Land