Interview
Bayerisches Pflegegeld soll ab September ausgezahlt werden

06.06.2018 | Stand 29.07.2023, 13:31 Uhr
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VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk vom Sozialverband VdK Arberland informiert.

REGEN Mit dem neuen Landespflegegeld wird ein wichtiges Signal gesetzt. Pflegebedürftige in Bayern, ab einem Pflegegrad 2 erhalten pro Jahr 1000 Euro. Dieses Geld steht dem Pflegebedürftigen zur Verfügung, um sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen, ihren pflegenden Angehörigen, Freunden oder Helfern. Helmut Plenk, der Geschäftsführer vom VdK Arberland liefert im Wochenblatt Antworten auf Fragen zum neuen Landespflegegeld.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018.

Wo bekommt man das Antragsformular?

Antragsformulare gibt es auch bei den Finanzämtern, Landratsämtern, Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Wohin muss man den ausgefüllten Antrag schicken?

Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld kann erfolgen: Landespflegegeldstelle, 81050 München, Fax: 089/2306-1727.

Welche Nachweise muss man dem Antrag beifügen?

Sie müssen Ihrem Antrag eine Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse beifügen. Wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigter oder als Betreuer stellen, fügen Sie bitte eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.

Welche Kontoverbindung muss angegeben werden?

Das Landespflegegeld kann ausschließlich auf ein Konto des Anspruchsberechtigten oder des abweichenden Antragsstellers überwiesen werden. Bitte geben Sie keine andere Kontoverbindung an.

Wie lange dauert es, bis man einen Bescheid bekommt?

Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August.

Wann bekommt man das Geld ausbezahlt?

Die Auszahlung beginnt im September.

Weitere Auskünfte erteilt die VdK-Geschäftsstelle Arberland, Auwiesenweg 6 in Regen. Tel.: 09921/97001-12.

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