Auch an Weihnachten
Testpflicht für Besucher von Seniorenheimen

17.12.2020 | Stand 21.07.2023, 9:48 Uhr
−Foto: n/a

Von 25. bis 27. Dezember darf die Testung mittels Schnelltest höchstens 72 Stunden und mittels PCR-Test höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein

Landkreis. In der aktuell gültigen 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist geregelt, dass Besucher von Seniorenheimen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen müssen.

Im Zeitraum vom 25. bis 27. Dezember 2020 darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Das Landratsamt Altötting ruft alle Personen, die über die Weihnachtsfeiertage einen Besuch in einem Seniorenheim planen, dazu auf, sich rechtzeitig vor Weihnachten entweder um einen Schnelltest oder um einen PCR-Test zu bemühen.

Sofern eine Testung in den Seniorenheimen selbst nicht möglich sein sollte, bietet auch das kommunale Testzentrum am Hallenbad Neuötting nach einer Terminvereinbarung unter 08671 20111 Testmöglichkeiten an. Das Testzentrum steht bis einschließlich 23.12.20 (Abstriche bis 20 Uhr) und dann erst wieder ab 26.12.20 (Abstriche ab 14 Uhr) zur Verfügung.

Altötting