Bürgermeister Windhorst informiert
Welche Maßnahmen werden in Töging ergriffen

24.03.2020 | Stand 21.07.2023, 19:57 Uhr
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CORONA-Virus: Stand vom 23. März 2020, 12 Uhr

Töging. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Bekämpfung der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus hält uns alle in Atem. Die staatlichen Maßnahmen sind in den letzten Tagen nochmals verschärft worden, derzeit gelten massive Ausgangsbeschränkungen. Alle Bayern betreffenden Regelungen finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de. Auch die Stadt Töging a. Inn verschärft daher nochmals die seit letzter Woche geltenden Regelungen:

Es gilt daher bis einschließlich Sonntag, 19. April (d. h. bis zum Ende der Osterferien) folgendes:

1. Das Rathaus bleibt für den Publikumsverkehr komplett geschlossen. In dringenden Fällen sind persönliche Vorsprachen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

2. Beerdigungen am städtischen Friedhof dürfen nur im engsten Familien-kreis am Grab stattfinden; daher finden keine Aussegnungen o. ä. mehr statt.

3. Hochzeiten im Rathaus finden nicht im kleineren Trauungszimmer, sondern ausschließlich im Sitzungssaal statt. Teilnehmen dürfen nur noch das Brautpaar, der Standesbeamte und die Trauzeugen; weitere Gäste sind nicht mehr zugelassen. Es wird gebeten, Hochzeiten nach Möglichkeit zu verschieben.

4. Die Grüngutstelle ist ab sofort geschlossen.

5. Gewerbebetrieben wird geholfen; v. a. Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 können auf Antrag herabgesetzt werden. Ein entsprechendes Formblatt findet sich auf der homepage.

Bleinem Sie gesund!

Ihr Bürgermeister Tobias Windhorst

Altötting