Hinweise für den Umgang mit durch Coronaviren kontaminiertem Abfall
Landkreis. Alle Abfälle aus privaten Haushalten, die möglicherweise mit dem Coronavirus kontaminiert sind, müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Solche Abfälle, wie z. B. Joghurtbecher, Lebensmittelreste o. ä. dürfen nicht über die Bioabfallsammlung, die Papiertonne oder den Gelben Sack entsorgt werden.
Um eine Gefährdung Dritter (z. B. Müllwerker) auszuschließen, müssen diese Abfälle in stabile Müllsäcke verpackt und diese durch Verknoten sicher verschlossen werden.
In der Müllverbrennungsanlage ist eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen von bis zu 1.000 °C gewährleistet.
Altötting