Straubinger Seniorin (74) verzweifelt
„Ich habe Angst, dass hier alles einstürzt!“

04.09.2019 | Stand 13.09.2023, 1:59 Uhr
−Foto: Foto: Casdorf

Gerhardine Landstorfer aus Straubing fühlt sich in ihrem eigenen Haus nicht mehr sicher. Seit einer Baumaßnahme in der Nachbarschaft gibt es Ärger um eine Mauer. Die 74-Jährige sagt: „Ich habe Angst, dass hier alles einstürzt!“

STRAUBING Über 40 Jahre schon wohnt Gerhardine Landstorfer in ihrem Einfamilienhaus in Straubing-Kagers. Seit dem Frühjahr 2015 jedoch stellt eine Baumaßnahme in der direkten Nachbarschaft das Leben der heute 74-Jährigen auf den Kopf. Gerhardine Landstorfer fühlt sich in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Zum Wochenblatt sagt sie: „Ich habe Angst!“

Was die Rentnerin umtreibt, ist eine gemeinsame Wand, die ihr Haus und die von einem privaten Bauherren neu gebauten Wohneinheiten in der Nachbarschaft verbindet. „Das ist eine Brandmauer“, erklärt sie. Im Unglücksfall soll sie das Übergreifen von Flammen und Rauch auf angrenzende Gebäudeteile verhindern.

Um ihren Zweck zu erfüllen, sollte die Mauer unversehrt sein – doch davon, klagt die Seniorin, könne seit der Baumaßnahme nebenan keine Rede mehr sein.

Ihr Vorwurf: Im Mauerwerk seien Wasser- bzw. Abwasserleitungen verlegt worden. Nicht nur der Brandschutz sei dadurch nicht mehr gewährleistet. Auch die Statik hätte massiv gelitten. Gerhardine Landstorfer deutet auf Risse: „Nachts bröckelt der Putz runter. Es ist zu befürchten, dass hier alles einstürzt.“

Die 74-Jährige fühlt sich im Stich gelassen, sieht die Stadt Straubing in der Pflicht. „Die Stadt ist verantwortlich für den Brandschutz“, sagt sie. Dass tatsächlich Leitungen die Wand durchziehen, sollen Probebohrungen einer Baufirma belegen, die die Rentnerin in Auftrag gegeben hat. Die 74-Jährige deutet auf ein Rohr im Mauerwerk: „Angeblich sollen die Leitungen draußen sein„aber sie sind doch noch da!“

Gemeinsam mit Sohn Rudolf nimmt die 74-Jährige die Stadt Straubing in die Verantwortung. Sie verlangen, dass die Brandmauer in den Zustand vor der Baumaßnahme gebracht wird. −Foto: Casdorf

Die Angst, dass etwas passieren könnte, macht der Seniorin schwer zu schaffen. Nachts kann sie kaum noch schlafen. Sie lebt allein in dem zweistöckigen Haus, ihr Sohn Rudolf, der im Landkreis wohnt, kann nicht immer bei der Mutter sein. Der 54-Jährige sagt: „Seit Anfang 2015 weisen wir die Stadt darauf hin, dass die Brandmauer beeinträchtigt ist.“ Persönlich habe man vorgesprochen, zuletzt auch beim Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Die Stadt hat auf Wochenblatt-Nachfrage zur Situation Stellung genommen (sh. eigener Artikel unten).

Mutter und Sohn verlangen von den Verantwortlichen der Stadt einen Lokaltermin: „Sie sollen sich die Mauer endlich mal vor Ort anschauen. Es geht hier um die Sicherheit.“ Gerhardine Landstorfer will erreichen, dass die Wand baulich wieder in den Zustand vor 2015 gebracht wird. Sie sieht sich im Recht, will dies auch mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Die 74-Jährige ist wild entschlossen: „Vier Jahre sind genug, es reicht mir jetzt!“

Stellungnahme der Stadt Straubing: „Anforderungen gelten als eingehalten“

Zur Situation im Haus von Gerhardine Landstorfer und die Frage der Zuständigkeit hat das Wochenblatt die Stadt Straubing befragt.

„Es liegen sowohl die Erklärung eines Nachweisberechtigten über die mit dem Brandschutznachweis übereinstimmende Bauausführung als auch die Bescheinigungen eines Prüfsachverständigen für Standsicherheit zur statischen Berechnung und über die ordnungsgemäße Bauausführung vor. Nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung gelten die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen somit als eingehalten“, sagt Christian Kirschner, Pressesprecher der Stadt.

Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, „dass es auch bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen infolge des Baubetriebs zu Schäden an Nachbargebäuden oder anderen baulichen Anlagen kommen kann“. Und weiter: „Eine Zuständigkeit der Stadt für die Mauer liegt im vorliegenden Fall – da es sich um rein private Bauten handelt – nicht vor. Im vorliegenden Fall wären ggf. Ansprüche gegen den Verursacher privatrechtlich geltend zu machen.“

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