Halter will das Tier nicht abgeben
Straubinger Kampfhund ist jetzt ein Fall fürs Verwaltungsgericht

10.07.2019 | Stand 13.09.2023, 3:01 Uhr
−Foto: n/a

Nach der Beißattacke eines American Staffordshire Terriers in Straubing ist die Zukunft des Problemhunds ungeklärt

STRAUBING Die Zukunft des American Staffordshire Terriers, der in Straubing einen Fußgänger und dessen Hund attackierte und erheblich verletzte, ist unklar. „Wir können dazu momentan keine Aussage treffen“, bestätigt Johannes Burgmayer, Pressesprecher der Stadt, auf Wochenblatt-Nachfrage.

Das Tier, das unter die Kampfhundeverordnung fällt, hatte Mitte Mai in der Geiselhöringer Straße einen Fußgänger (69) und dessen Hund angegriffen. Die Stadt Straubing hatte dem Besitzer daraufhin die Haltung untersagt und die Abgabe des Tieres innerhalb einer Vier-Wochen-Frist verfügt (das Wochenblatt berichtete).

Jetzt wurde bekannt: Der Halter hat seinen Problemhund nicht abgegeben, sondern gegen die Anordnung der Stadt Straubing Rechtsmittel eingelegt. Jetzt liegt der Fall beim Verwaltungsgericht Regensburg. Das heißt: Mindestens bis zu einer juristischen Klärung verbleibt der Kampfhund bei seinem Halter und ist weiterhin in Straubing unterwegs. Bei der Stadt Straubing kann man nur das Ergebnis der „Eilentscheidung“ abwarten. Armin Kräh vom Ordnungsamt sagt: „Es ist ungewöhnlich, dass es so lange dauert.“

Immerhin: Der American Staffordshire Terrier darf nur unter strikten Auflagen ausgeführt werden. Leinen- und Maulkorbpflicht bleiben nämlich bestehen.

Sicherheit garantiert das aber offenbar nicht: So soll der American Staffordshire bei der Beißattacke auf den 69-Jährigen und seinen Hund in der Geiselhöringer Straße zwar einen Maulkorb getragen haben. Jedoch soll dieser nicht ordnungsgemäß angelegt gewesen sein …

Straubing-Bogen