Der Zoll informiert
Nicht nur zur Weihnachtszeit – wie das Paket durch den Zoll kommt

21.11.2019 | Stand 02.08.2023, 22:30 Uhr
−Foto: n/a

Vorweihnachtszeit heißt Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Aber auch in den Paketkammern des Zolls stapeln sich Geschenke und Lieferungen aus aller Welt teils bis an die Decke. Bestellungen im Internet sind einfach und der Lieferant meist nur ein paar Klicks entfernt. Wissentlich oder unwissentlich landen die Bestellungen jedoch oft im Drittland und bei der Einfuhr des neuesten Smartphones oder modischsten Sneakers fallen möglicherweise zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an.

NÜRNBERG Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen: Bis zu einem Warenwert von 22 Euro fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben. Bei einem Warenwert von über 22 Euro bis 150 Euro werden die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder sieben Prozent) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. Bei einem Warenwert von über 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter gewissen Bedingungen frei von Abgaben. Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss daher grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können jedoch oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.

Verbote oder Beschränkungen für die Wareneinfuhr gelten natürlich auch im Postverkehr. „Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.“ Sichergestellt werden unter anderem auch geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen.

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es daher ratsam, sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls unter der Telefonnummer 0351/ 44834-510 oder im Internet unter www.zoll.de zu informieren. Wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr sind auch mit der kostenlosen Smartphone-App „Zoll und Post“ erhältlich.

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