AMBERG/BAYREUTH Nachdem der Angeklagte und sein Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet haben und die weiteren Verfahrensbeteiligten während der Rechtsmittelfrist, die mit Ablauf des 25. September 2019 verstrichen ist, kein Rechtsmittel eingelegt haben, ist das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht vom 18. September 2019 rechtskräftig.
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