Gewässer in einem Steinbruch durchsucht
Taucher finden keine Hinweise im Fall Monika Frischholz

13.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:23 Uhr
−Foto: n/a

Nach den Grabungen Mitte April wurde die Suche nach Monika Frischholz am Montag, 13. Mai, fortgesetzt. Seit den Morgenstunden waren Polizeitaucher in einem kleinen Gewässer in der Nähe von Waldkirch im Einsatz. Am heutigen Tage wurden keine Hinweise im Zusammenhang mit dem Verschwinden Monika Frischholz gefunden.

FLOSSENBÜRG Am Montag setzte die Kriminalpolizeiinspektion Weiden die Suche nach dem Leichnam von Monika Frischholz fort. Seit etwa 9 Uhr war sie an einem kleinen Gewässer nördlich der kleinen Ortschaft Waldkirch bei Flossenbürg im Einsatz. Die Suche wurde mit der Unterstützung von sieben Polizeitauchern der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus Nürnberg durchgeführt. Zum Einsatz kam unter anderem ein Sonar-Gerät. Mit diesem konnten die Taucher die Wassertiefe von etwa sechs bis elf Metern vorher bestimmen. Nachdem in dem Gewässer, bei dem es sich um einen ehemaligen Steinbruch zum Abbau von Granit handelte, schlechte Sichtverhältnisse herrschten, musste die Taucher vorwiegend ihre Umgebung ertasten.

Die Ermittler der EG „Froschau“ überprüften im Ergebnis dort einen weiteren möglichen Ablageort der Leiche. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es für die Ermittler auch darum ging, mögliche Ablageorte, die sich durch die Ermittlungen ergeben haben, auch gegebenenfalls ausschließen zu können. Das Ergebnis der heutigen Taucharbeiten hat somit die Ermittler bei ihren Arbeiten ein Stück weiter gebracht. Nähere Erläuterungen der Erkenntnisse, die ursprünglich zu den Taucharbeiten an diesem Ort geführt haben, können mit Blick auf das laufende Verfahren nicht gegeben werden.

Zeugen gesucht

Die vom Bayerischen Landeskriminalamt ausgesetzte Belohnung für Mitteilungen, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) soll nach wie vor motivieren, Informationen an die Polizei weiter zu geben. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Zeugen, die sich bis jetzt noch nicht bei der Polizei gemeldet haben, werden um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordes unter der Rufnummer 0961/401-291 gebeten. Jeglicher noch so kleine Hinweis kann weiterhin für die Ermittler von großer Bedeutung sein.

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