Soziales
Schwandorfs arme Kinder bekommen etwas verspätet doch noch Geschenke

26.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:35 Uhr
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Eigentlich war es seit vielen Jahren Tradition in Schwandorf, hilfebedürftigen Kindern in der Stadt Schwandorf eine Freude zum Weihnachtsfest zu machen. 2018 aber gab es keine leuchtenden Kinderaugen – wegen des Datenschutzes, so die Auskunft der Stadt, musste die Aktion entfallen. Nun gibt es gute Nachrichten aus der Großen Kreisstadt!

SCHWANDORF Die Aktion wird nachgeholt, teilt Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller auf der städtischen Homepage mit, es gibt also doch noch Geschenke!

Und so funktioniert das ganze: Begünstigt sind für diese nachgeholte Aktion des Jahres 2018 Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren, also Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2014 geboren sind. Die Eltern müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sein und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. „Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 50 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine können bei H&M, C&A und Müller sowie bei Max & Moritz Kindermoden und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf eingelöst werden“, teilt die Stadt weiter mit.

Noch bis Freitag, 5. April, werden die Gutscheine im Rathaus der Stadt Schwandorf auf Zimmer 208 ausgegeben – täglich von Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 11 Uhr. Der begünstigte Elternteil, der den Gutschein im Rathaus abholt, muss „seinen aktuellen vollständigen Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. des Landratsamtes mit Anlagen und seinen Personalausweis bzw. sein Ersatzausweisdokument“ vorlegen, so die Stadt. „Ist ein berechtigter Elternteil verhindert, so kann durch Vollmacht eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragt werden. Die geforderten Unterlagen sind auch in diesem Fall mit vorzulegen.“ Nach der Abholung können die Gutscheine dann bis einschließlich Samstag, 20. April, in den genannten Geschäften eingelöst werden.

„Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung, damit möglichst vielen Kindern eine Freude bereitet werden kann“, so Andreas Feller, der sichtlich erleichtert ist, dass diese tolle Aktion weiter am Leben erhalten werden kann.

Jetzt also gilt: Ende gut, alles gut. Auch, wenn man das alles wohl etwas einfacher hätte haben können ...

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