Gemeinsame Presseerklärung
Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen Stellung zum Fall der getöteten Peggy K.

21.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:54 Uhr
−Foto: n/a

Im Hinblick auf verschiedene Anfragen nehmen das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth in einer gemeinsamen Presseerklärung zum Fall Peggy K. zu einigen Themen Stellung.

BAYREUTH Bei den am 12. September 2018 durch Beamte der bei der Kriminalpolizei Bayreuth gebildeten Soko „Peggy“ und der Staatsanwaltschaft Bayreuth durchgeführten Ermittlungshandlungen, zu denen auch die Vernehmung des Beschuldigten gehörte, wurde dieser nicht durch einen Anwalt vertreten. Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.

Das Überwachungsvideo der Sparkassenfiliale in Lichtenberg befand sich bereits bei den Altakten. Es vermochte allerdings im Rahmen der damaligen Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Im Zusammenhang mit den neueren Indizien kommt ihm nach derzeitigem Ermittlungsstand aber eine neue Bedeutung zu.

Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy K. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus. Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 vom zuständigen Amtsgericht Bayreuth – Ermittlungsrichter – erlassen, weil sich aufgrund der umfassenden Bewertung der Aussage des Beschuldigten vom 12. September 2018 und der weiteren Ermittlungsergebnisse sowie zum Teil neuen Indizien ein dringender Tatverdacht ergab.

Nach seiner Festnahme und bei der Vorführung beim Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte keine Angaben.

Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

Weitergehende Auskünfte (zum Beispiel zur Spurenlage am Fahrzeug, zur Tatausführung, zur Person, die Peggy K. an den Beschuldigten übergeben haben soll) können derzeit wegen weiter laufender Ermittlungen nicht erteilt werden, da ansonsten der Ermittlungserfolg gefährdet wäre.

Zur Haftbeschwerde des Beschuldigten vom 20. Dezember 2018 wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren Stellung nehmen.

Schwandorf