„Überraschungsgeschenk“
Auch Strandgut kann verboten sein – Zoll stellt Delfin-Schädel aus Thailand sicher

16.05.2018 | Stand 28.07.2023, 10:18 Uhr
−Foto: n/a

Am Nürnberger Zollamt Hafen wurde am Montag, 14. Mai, ein Delfin-Schädel aus Thailand sichergestellt.

NÜRNBERG Die Empfängerin war selbst überrascht, als sie das Paket beim Zollamt öffnete. Ein Bekannter der jungen Frau, der in Thailand lebt, fand den Delfin-Schädel wohl am Strand und wollte ihr diesen schenken. Da allerdings alle Delfinarten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützt sind, benötigt man für die Einfuhr entsprechende Genehmigungen. Diese werden für Delfine jedoch nur für wissenschaftliche Zwecke ausgestellt, sodass die Zöllner das „Überraschungsgeschenk“ beschlagnahmten. Der jungen Frau droht nun ein Bußgeld, über das das Bundesamt für Naturschutz entscheiden wird.

In diesem Zusammenhang weist das Hauptzollamt Nürnberg auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai hin. Weltweit sind inzwischen circa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten im Bestand gefährdet oder akut vom Aussterben bedroht. Durch die unbedachte Mitnahme und den Kauf von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus wird die Artenvielfalt in den Urlaubsländern erheblich gestört. Reisende, die dennoch Erzeugnisse aus geschützten Arten mitbringen, laufen Gefahr, dass diese bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird. Hierbei wird im Übrigen nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie zum Beispiel Strandgut oder gekaufte Waren handelt und auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Weitere Informationen zum Artenschutz unter www.zoll.de und www.artenschutz-online.de.

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