Seit Montag, 20. April, gelten für die Bayerische Wirtschaft neue Bestimmungen, die die Öffnung und den Betrieb während der Corona-Pandemie regeln.
Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht, die auch die Neuregelungen, die ab dem 27. April gelten, beinhaltet.
Die Liste stellt klar, dass zum Beispiel Blumengeschäfte in dieser Woche noch nicht öffnen dürfen, jedoch nach telefonischer/elektronischer Bestellung ausliefern können. Blumenhändler mit einer Geschäftsgröße bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April öffnen.
________________________________________
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
Pressestelle: Jürgen Marks (Leiter), Aaron Gottardi, Dr. Sandra Nißl, Tanja Gabler, Katrin Nikolaus, Thomas Assenbrunner
Tel.: 089 2162-2290, Fax: 089 2162-3663
E-Mail: pressestelle@stmwi.bayern.de, Internet: www.stmwi.bayern.de
Um Ihr Abonnement zu ändern oder abzubestellen, benutzen Sie bitte das Formular unter
www.stmwi.bayern.de/service/newsletter-rss/
Regensburg