Noten und Liedtexte
Martinszug ohne Bürokratie – Familienministerium verlängert Rahmenvertrag mit GEMA und VG Musikedition

06.11.2019 | Stand 31.07.2023, 5:26 Uhr
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Singen ohne Papierkram: Zu St. Martin können die Mädchen und Buben in den bayerischen Kindertageseinrichtungen heuer wieder nach Herzenslust singen – ohne Verwaltungsaufwand für die Träger.

BAYERN Kitas und Tagespflegestellen dürfen weiterhin Noten und Liedtexte aus den Originalwerken kopieren und an Kinder und Eltern weitergeben. Das Familienministerium hat dazu den Rahmenvertrag mit GEMA und VG Musikedition verlängert. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Wir wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter Zeit mit den Kindern verbringen, nicht am Schreibtisch. In anderen Bundesländern müssen Kita-Träger Einzelverträge abschließen. Diesen bürokratischen Aufwand ersparen wir unseren Einrichtungen. Sie haben durch unseren Rahmenvertrag Rechtssicherheit – und mehr Zeit, um mit den Kindern die Lieder zu üben und die schöne Tradition zu St. Martin zu pflegen.“ Seit diesem Jahr dürfen auch Tagesmütter und Tagesväter für die von Ihnen betreuten Kinder und deren Familien Noten und Liedtexte kopieren.

Der Rahmenvertrag gilt neben St. Martin auch für Advents-, Weihnachts- und alle anderen Lieder, die Kinder das ganze Jahr über singen. Ministerin Schreyer: „Singen und Musizieren hat in bayerischen Kindertageseinrichtungen einen hohen Stellenwert und schafft ein Gespür für Tradition. Es fördert nicht nur unterschiedlichste Kompetenzen, sondern macht vor allem viel Spaß. Ich bedanke mich herzlich bei unseren Fachkräften, die mit Herzblut dabei sind!“

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