Prozess
„Bist Du schwul?“ – dann folgten Tritte auf den Kopf

11.03.2019 | Stand 13.09.2023, 6:46 Uhr
−Foto: n/a

Vor 25 Jahren wurde der Homosexuellen-Paragraph 175 abgeschafft. Am Dienstag stehen zwei junge Männer in Regensburg vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung – der Fall zeigt: Noch heute ist „schwul“ ein Schimpfwort.

REGENSBURG Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 7. Auf 8. Juli, kam es auf einem Parkplatz in der Nähe der Diskothek Mylo zu einem brutalen Übergriff. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft entschieden sich damals sogar, mit Fahndungsfotos auf die Suche nach den mutmaßlichen Tätern zu gehen. Die Polizei hatte damals sogar 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt.

Am Dienstag, 12. März, stehen nun zwei junge Männer vor dem Amtsrichter. Sie sind allerdings nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Ziemlich genau 25 Jahre nach der Abschaffung des berüchtigten Homosexuellen-Paragraphen 175 wird in der Anklage deutlich, wie gefährlich Homosexuelle in Deutschland und auch in Städten wie Regensburg nach wie vor leben. Dabei ist klar: Das Opfer dieser Tat hatte lediglich ein lilafarbenes T-Shirt an, was offenbar reichte, um brutal geprügelt zu werden.

Zumindest sieht das die Staatsanwaltschaft Regensburg so. Laut Anklage feierte der Geschädigte seinen Junggesellenabschied, er wartete vor dem „Fressnapf“ in der Nähe der Disko auf ein Taxi, neben ihm ein Bekannter. Die beiden Angeklagten – ein damals 20-Jähriger und sein damals 17 Jahre alter Bruder – sahen offenbar die beiden Männer auf dem Boden sitzen. Dann kam es zum Wortgefecht: Wegen des lila T-Shirts soll einer der beiden Brüder das Opfer gefragt haben, ob er schwul sei. Als der junge Mann nicht reagierte, sei der nun Angeklagte dicht an ihn herangetreten und habe seinen Kopf in dessen Genitalbereich gezogen mit der Frage, ob er ihm „einen blasen“ wolle.

Die Situation eskalierte, es kam zum Gerangel. Glaubt man den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, rang einer der Brüder das 24-jährige Opfer zu Boden. Dort trat ihm einer der Brüder, so die Anklage, massiv mit dem Schuh gegen den Kopf. Auch der andere mutmaßliche Täter soll versucht haben, dem 24-Jährigen auf den Kopf zu treten.

Vier Tage lang musste sich der junge Mann im Krankenhaus aufhalten, komplexe Brüche des Jochbeins und der linken Kiefernhöhle waren die Folgen der brutalen Tat.

Die Fahndungsmaßnahmen der Polizei zeitigten damals übrigens schnell Wirkung. Die beiden jungen Männer stellten sich zusammen mit einem Rechtsbeistand der Polizei.

Zwar handelte es sich im konkreten Fall nicht um einen Übergriff gegen einen Homosexuellen. Der junge Mann, der damals am Boden liegend getreten worden sein soll, hat zwischenzeitlich seine Frau geheiratet. Doch solange der Ausdruck „Schwuler“ als Schimpfwort gebraucht wird, leben Homosexuelle in diesem Land nicht sicher. Der Prozess am Dienstag dürfte auch die Frage aufwerfen, was die jungen Männer dazu gebracht hat, ein lilafarbenes T-Shirt als Provokation zu werten.

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