Schikane der Ermittler?
Polizei-Razzia in Landshuter Hanfladen

03.02.2021 | Stand 21.07.2023, 3:30 Uhr
−Foto: n/a

„Die Schikane gegen die bayerischen Hanfläden geht weiter. Nach offensichtlich längeren verdeckten Ermittlungen hat die bayerische Justiz am Dienstag in Landshut und Ingolstadt zugeschlagen und mehrere Beutel Hanfblütentee beschlagnahmt“, so Unternehmer Wenzel Cerveny.

Landshut/Ingolstadt. „Polizei und Justiz scheren sich nicht um die Rechtslage in der EU. Wir werden Beschwerde gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss einreichen“, kritisiert Wenzel Cerveny (59), Betreiber der Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“, den Polizeieinsatz am Dienstag.

Die Ermittlungsbehörden würden inzwischen schon etwas abrüsten: Statt Rammbock und geballter Blaulichtpräsenz hätten am Dienstag jeweils vier Beamte in Zivil und eine Staatsanwältin den Hanfläden in der Landshuter Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 26 einen Besuch abgestattet. Vorausgegangen seien Undercover-Ermittlungen. So habe ein nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter, wie es im Durchsuchungsbeschluss heißt, im Hanfladen in der Landshuter Theaterstraße 61, 150 Gramm Hanfblüten zum Preis von 31,40 Euro eingekauft.

Nach Auffassung des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet hat, handle es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen werde Mitarbeitern der Ladenkette „unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Der Richter am Amtsgericht komme zu Ergebnis, dass die Maßnahmen „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des Tatverdachts sind“.

Hanfaktivist Wenzel Cerveny, der bayernweit zehn Filialen betreibt, wirft den Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten im Wert von 1.000 Euro pro Laden handle es sich um Importware, die auf Basis von in der EU-zugelassenen Hanfsorten aufbereitet worden sei. Deren Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) überschreite nie den erlaubten Grenzwert von 0,2 Prozent, so Wenzel Cerveny. „Polizei und Justiz im Freistaat handeln gegen EU-Recht“, pocht Wenzel Cerveny.

Landshut