Landshut als Corona-Hotspot
Ab Mittwoch gilt die nächtliche Ausgangssperre!

08.12.2020 | Stand 21.07.2023, 3:11 Uhr
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Nach dem Landkreis Landshut hat am Dienstag auch die Stadt die 200er Grenze bezüglich der 7-Tage-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen deutlich überschritten. Ab Mittwoch, 9. Dezember, gelten folglich die neuen Hotspot-Regeln. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.

Landshut. Mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts und der Zustimmung des Bayerischen Landtages gelten ab Mittwoch, 9. Dezember, neue Corona-Regeln im Freistaat. Da im Landkreis Landshut bereits seit einiger Zeit die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen über 200 liegt (aktuell 229,5 laut Robert-Koch-Institut), greifen ab dem morgigen Mittwoch, 9. Dezember, 0 Uhr, die Regelungen für Corona-Hotspots. Am Dienstag hat auch die Stadt Landshut diese Marke deutlich „gerissen“ – die harten Regelungen gelten ab Donnerstag auch für die Stadt Landshut.

Da die genauen Zahlen für die Stadt erst am Mittwochmorgen vorliegen und vom Robert-Koch-Insitut aktualisiert werden, werden die schärfen Maßnahmen wohl erst ab Donnerstag, 10. Dezember, in Kraft treten. Klar ist aber: Die Stadt Landshut lag am Dienstagmorgen bei einem Inzidenzwert von rund 220, was sich im Laufe des Nachmittags auf knapp 300 steigerte! Bei Überschreiten der 300er Marke wären weitere Maßnahmen erforderlich.

So gelten im Landkreis Landshut – zusätzlich zu den allgemeinen Ausgangs- und Handlungsbeschränkungen – ab Mittwoch folgende Maßgaben:

-       Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr; ausgenommen sind berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, medizinische bzw. veterinärmedizinische Notfälle, die Begleitung und Hilfeleistung für Bedürftige und Minderjährige, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes sowie die Versorgung von Tieren

-       Distanzunterricht ab der 8. Klasse in allen Schularten und in den Berufsschulen – ausgenommen sind Abschlussklassen aller Schularten und Sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen informieren Schüler und Eltern über die konkrete Umsetzung.

Die Stadt Landshut liegt bislang noch unter dieser Grenze (196,2) und wird über die anstehenden Maßnahmen gesondert informieren.

Mit dem 9. Dezember wird auch der Katastrophenfall festgestellt – so wird der Landkreis Landshut wieder seine Führungsgruppe Katastrophenschutz aktivieren – zunächst in etwas reduzierterem Umfang. Sollte es die aktuelle Lage aber erfordern, kann diese besondere Arbeitsgruppe schnell hochgefahren und ausgebaut werden.

Großer Fokus liegt im Landkreis Landshut weiterhin auf den Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen. Es sind etliche Schulen mit einzelnen Infektionen von Schülern oder Lehrpersonal betroffen. Bei den Reihentestungen werden hier vergleichsweise wenige weitere Infektionen aufgedeckt – ein Zeichen dafür, dass die ausgearbeiteten Hygienekonzepte ihren Zweck erfüllen. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Einrichtungen kann nicht jeder Einzelfall ausgeführt werden.

Etwas mehr Infektionen werden im Kita-Bereich unter den Kindern als auch beim Betreuungspersonal aufgedeckt. Die Kinder zeigen in aller Regel aber milde Krankheitsverläufe. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Einrichtungen, Gruppen, Klassen und Schulen kann nicht jeder Fall öffentlich thematisiert werden. Die Eltern werden gleich von der Schule bzw. der Einrichtungsleitung bzw. dem Gesundheitsamt über die jeweiligen Quarantäne-Maßnahmen informiert.

Nachdem in Ergolding, Pfeffenhausen, Kumhausen und Altdorf in dezentralen Asylunterkünften Corona-Fälle festgestellt worden sind, ist auch eine Bewohnerin der Gemeinschaftsunterkunft Landshut-Kaserneneck 2 (Niedermayerstraße) positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden. Zur Unterbrechung der Infektionskette wurde die Betroffene unverzüglich in einer anderen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Das Gesundheitsamt hat alle Bewohnerinnen und Bewohner dieses einen Gebäudes unter Quarantäne gestellt. In den betroffenen Asyleinrichtungen werden Reihentestungen durchgeführt.

Ein weiterer Infektionsherd hat sich bei einer Reihentestung im Schlachthof in Landshut aufgetan: Nach aktuellem Stand sind 43 positive Testergebnisse von Mitarbeitern eingegangen, die in Stadt und Landkreis Landshut gemeldet sind. Diese positiv Getesteten und ihre Kontaktpersonen stehen unter häuslicher Quarantäne.

Folgen für die Stadt Landshut:

Die neuen Zahlen haben vor allem auf den Schulbereich erhebliche Auswirkungen. So wird an weiterführenden Schulen, inklusive den Mittelschulen, ab Donnerstag für alle Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe Distanzunterricht stattfinden. Ausgenommen sind ausschließlich die Abschlussklassen aller Schularten sowie Sonderpädagogische Förderzentren.

Das Staatliche Schulamt sowie die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien beziehungsweise für die Realschulen in Niederbayern wurden von der Stadt Landshut unverzüglich über die Überschreitung des Grenzwerts informiert und gebeten, alle Schüler, Lehrer und Eltern über die deshalb erforderlichen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Oberbürgermeister Alexander Putz bedauert zwar, dass nun kurzfristig der Wechsel in den Distanzunterricht erfolgen muss. Dennoch sei der Schritt richtig: „Wir beobachten seit Wochen, dass auch vor Ort verstärkt Bildungseinrichtungen von Neuinfektionen betroffen sind. Deshalb hatten wir ja auch im Gleichklang mit dem Landkreis den Umstieg in den Wechselunterricht angeordnet“, so Putz. „Die jetzt vom Freistaat ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 vorgeschriebene, noch weiterreichende Maßnahme ist zwar sehr bitter, aber leider unvermeidlich: Dadurch werden einerseits die Sozialkontakte in den Schulen selbst erheblich reduziert, andererseits trägt der Distanzunterricht für Schüler höherer Jahrgangsstufen auch dazu bei, den ÖPNV gerade zu den morgendlichen Stoßzeiten spürbar zu entlasten. Beides hilft uns dabei, Ansteckungsrisiken zu senken – und so hoffentlich das Infektionsgeschehen in der Region rasch wieder zu senken.“

Ebenfalls ab Donnerstag wird in der Stadt Landshut – wie bereits ab Mittwoch im Landkreis – eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gelten. Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Wohnungen dann nur noch für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, bei medizinischen bzw. veterinärmedizinischen Notfällen sowie zur Begleitung und Hilfeleistung für Bedürftige und Minderjähriger verlassen. Auch die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes sowie die Versorgung von Tieren ist während der Ausgangssperre weiterhin gestattet.

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