Es gibt ganz klare Regeln
Nur das Gesundheitsamt entscheidet über Ende der Quarantäne

26.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:17 Uhr
−Foto: n/a

In wenigen Worten ist in diesem Fall alles gesagt bzw. geschrieben. Bezüglich eines Ende der Quarantäne gibt es nur eine Instanz, die Kontaktpersonen „entlassen“ kann: das Gesundheitsamt.

Landshut. Wie das Landratsamt mitteilt, führen offenbar zunehmend Ärzte Corona-Schnelltests durch und „entlassen“ Kontaktpersonen ersten Grades bei negativem Testergebnis „aus der Quarantäne“: Das Gesundheitsamt am Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die 14-tägige Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I nicht vorzeitig durch ein negatives Testergebnis beendet wird.

Zur Aufhebung einer Quarantäne – ob nach einem Corona-Schnelltest oder einem PCR-Test – ist ausschließlich das Gesundheitsamts befugt.

Landshut