Emissionsproblematik
Weiter dicke Luft in Neufahrn

13.08.2020 | Stand 13.09.2023, 6:22 Uhr
−Foto: n/a

20 Jahre Ammoniak-Gestank: Anton Chrisam hat jetzt die Nase voll.

Neufahrn in Niederbayern. Kein Ende ist in Sicht im Streit um Gestank: Man könnte fragen, ob es sich um ein philosophisches Problem handle und sich über das Wesen von Gestank den Kopf zerbrechen. Doch soweit muss man gar nicht gehen, Anton Chrisam aus Neufahrn holte in der Frage nach dem Sein oder Nicht-Sein von Gestank auf juristischem Wege im konkreten Fall Rechtssicherheit ein. Sieben Jahre hat das gedauert, an der Situation ändert sich für den Neufahrner nichts.

Man stelle sich einen Ort vor, wo man nicht lüften kann oder seine Bettwäsche wechseln muss, falls man es doch einmal wagt. Wo ein beständiger Husten die Lunge reizt, so dass man einen Lungenspezialist aufsucht. Wo man Häuser und Wohnungen kaum vermieten oder veräußern kann. Wo Gäste fluchtartig das Hotel verlassen, später auf Buchungsforen ihre Erlebnisse berichten. Wo man am Friedhof nicht pietätvoll beten und von seinen Angehörigen Abschied nehmen kann. Wo Terrassen, Balkone und die eigenen Gärten nicht nutzbar sind. Wo der Aufenthalt Übelkeit bereitet. Wo Kinder aus Sorge um die Schadstoffbelastung nicht draußen spielen dürfen. Wo man, wenn man von dort kommt, seine Kleidung in die Reinigung bringen muss – wegen des ihnen nun immanenten Odeurs.

Dieser Ort liegt im Landkreis Landshut und die Menschen dort leben zum Teil seit über 20 Jahren unter den beschriebenen Umständen. 365 Tage im Jahr, denn man weiß nie, wann die Wolke wiederkommt. Der Geruch, den sie bringt: stechend, pestilenzialisch, säurehaltig, aggressiv, kriecht in die Fasern der Kleidung, setzt sich giftig dort fest. Ihm auszuweichen ist unmöglich, manchmal lege er sich, so die Bewohner, auch wie eine Dunstglocke über den Ortsteil. Stunden später hat man ihn noch in der Nase, selbst, wenn man schon lange fort ist. Es riecht nach seit Monaten gärendem Urin, nach vergorenen Fäkalien – überall. Es sind die ammoniakhaltigen Abgase, die aus Kaminen eines Betriebs direkt in die Wohngegend der umliegenden Anwohner ziehen.

Einer dieser Anwohner ist Anton Chrisam. Der gebürtige Neufahrner und Familienvater kann sich an eine Zeit erinnern, als es anders war – 1996, als es die Ausdünstungen noch nicht gab. „Lebenswert war es damals“, sagt er. „Man konnte die Fenster offenlassen. Ich erinnere mich noch an den Duft von frisch gemähtem Gras.“

Jahre hatten Chrisam sowie andere Anwohner und geschäftsgeschädigte Gewerbetreibende im Gebiet versucht, eine Lösung zu erreichen – sowohl im Dialog mit dem Betrieb, als auch mit dem Landratsamt Landshut. Bereits von 1999 läge, so Chrisam, ein von Anwohner Franz Fischaleck initiierter und gemeinschaftlich unterzeichneter Brief an die Behörde vor.

„Früher war es übler als heute“, sagt der Geschäftsführer eines nahen Hotels. „Wir hatten Stornierungen, abgesagte Trauungen, auf einer Internetseite schrieb ein Tagungsgast, er würde nicht mehr kommen wegen des Gestanks. Heute ist es besser, aber wenn der Wind blöd steht, sich eine Wolke ums Hotel bildet oder ein Gast empfindlich ist, ist es fatal.“

Ein zuständiger Beamter des Landratsamts Landshuts wird später vor Gericht zu Protokoll geben, er könne sich die Situation vor Ort nicht erklären. Sie widerspreche allen Erwartungen.

„Mir wurde von der Behörde kommuniziert, dass man nichts machen könne“, so Chrisam. Das Landratsamt verweist die Bewohner wegen der Ausdünstungen ans Zivilgericht – damals, wie heute. Mindestens drei Anwohner sagen, sie hätten es auf diesen Rat hin auch so versucht. Zwei gaben wieder auf, der Kostenexplosion wegen. Der Dritte, Anton Chrisam, zog die Sache durch: Einen Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, der 2012 begann, knapp 50.000 Euro verschlang und 2019 endete. Chrisam verklagte den Betrieb erfolgreich auf Unterlassung der verbotenen Emissionen.

„Bei der Beurteilung von Gerüchen“, erklären Chrisams Rechtsbeistände, „geht man nach GIRL-Kriterien vor, um eine subjektive Bewertung der Angelegenheit auszuschließen.“ GIRL ist aufwendig und teuer – Kostenpunkt circa 44.000 Euro, u.a. 52 Geruchsbegehungen von Experten mit Wettermessungen vor Ort. Heraus kam ein Text, den ein Laie kaum mehr versteht. „Die Abluftreinigungsanlage des Betriebs ist nicht auf dem Stand der Technik“, fasst Chrisam die gutachtlichen Ergebnisse zusammen. „Der beauftragte Sachverständige schreibt, es sei davon auszugehen, dass der Betrieb in nicht genehmigter Form betrieben wird. Mein Grundstück ist in 30 Prozent von 24 Stunden belastet, auch den Friedhof trifft es. Die Abluftreinigungsanlage des Betriebs müsste einen rund 20 Prozent höheren Wirkungsgrad bringen, um die minimal vorgegebenen Auflagen einzuhalten.“

„Auflagen, von denen der Betrieb selbst bestätigt, dass er sie nicht schafft“, so Dr. Martin Jockisch, Geschäftsführer der gleichnamigen Rechtsanwaltsgesellschaft. „Zwei Jahre, nachdem er vom Landratsamt dazu aufgefordert wurde, legte der Betreiber den Wirkungsgrad vor, den er von der Firma, die die Abluftanlage eingebaut hat, überprüfen lies. Die Auflage wurde nicht eingehalten, aber die Behörde spendierte ihm nicht nur das Zwangsgeld, sondern schaute dem Treiben weiter fröhlich zu.“

Bei einer Unterschreitung von ‚nur‘ fünf Prozent Wirkungsgrad, so der Beamte vor Gericht, sei man übereingekommen, dass es „unverhältnismäßig“ wäre, Nachbesserung zu fordern. Daher habe man die Auflagen „knapp als erfüllt“ angesehen.

Das ist nicht die einzige fragliche Namensgebung in der Sache. „Immer wieder“, so Dr. Jockisch, „ist die Behörde ihrer Pflicht ausgewichen, lies sich sogar auf die Ausrede ein, dass die Wartung der Anlage vor dem bekannten Prüftermin eben vergessen wurde. Wir hatten unsere liebe Not, dem Zivilgericht zu erklären, weshalb wir ihm eine solche Angelegenheit aufbrummen. Denn es ist die Angelegenheit der rechtsstaatlichen Immissionsschutzbehörde, den Bürger zu schützen. Ein Privatmann hat die Möglichkeiten einer Behörde eben nicht.“

Etwas, das das Landratsamt Landshut auf Anfrage anders sieht: „Da in dieser Angelegenheit die öffentlich-rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten bereits seit längerem ausgeschöpft sind, wurde der Beschwerdeführer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Hierbei urteilte des Amtsgericht Landshut im Februar 2019, dass die ausgehenden Gerüche die benachbarten Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen.“ Diesen Teil hebt das Landratsamt hervor und betont weiter: „Damit wurde auch klargestellt, dass eine gewisse Geruchsbeeinträchtigung aus gerichtlicher Sicht zulässig ist. Das Landratsamt ist aber nicht für den Vollzug von zivilgerichtlichen Urteilen zuständig und besitzt deshalb keine weitere Eingriffsmöglichkeit, zumal die baurechtliche Genehmigung des Betriebes Bestandsschutz genießt. Das wurde dem Anwohner, der dieses Urteil erwirkt hat, ausführlich erklärt und geraten, sich mit seinem Anwalt an das zuständige Gericht zu wenden.“

„Man könnte meinen, dass wir nicht vom selben Urteil sprechen“, so Jakob Inhofer, ebenfalls Geschäftsführer der Dr. Jockisch Rechtsanwaltsgesellschaft und Vertreter Chrisams. Denn jener Rechtsstreit ging mit der Abweisung der Berufung gar nicht gut für den dünstenden Betrieb aus. Er bekam, so der Letztbeschluss des Landgerichts Landshut vom Juli 2019, die volle Höhe der Verfahrenskosten aufgebrummt und wurde außerdem zur zukünftigen Unterlassung der verbotenen Belästigung verurteilt: „Der Kläger kann zu Recht vom Beklagten verlangen, dass diese derzeit gegebene wesentliche Beeinträchtigung seines Grundstücks unterlassen wird“, heißt es im Urteil des Amtsgerichts Landshut, das auch den Kausalzusammenhang als erfüllt ansah.

„Würde es sich um eine Beeinträchtigung unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle handeln, hätte die Gerichte nicht zur Unterlassung verpflichte“, sind sich Chrisams Rechtsbeistände einig. „Sowohl Amts- wie Landgericht sahen das Ausmaß der Immissionen nach GIRL-Kriterien als unzulässig an. Kommt dazu, dass der Betrieb bis heute keine belastbaren Bestandsnachweise vorgelegt hat – allen Aufforderungen zum Trotz.“

Auch der Beamte des Landratsamts sagte 2012 laut Protokoll dem Gericht, er habe nach einer Ortsbesichtigung die Beurteilung nach GIRL-Kriterien innerbehördlich angeregt. Nach seiner Kenntnis sei „die Entscheidung, ob erneut über eine Prüfung schädlicher Umwelteinwirkungen nachzudenken ist, noch nicht endgültig getroffen.“

Nach errungenem Recht wendet sich Anton Chrisam 2019 erneut ans Landratsamt Landshut. Die teuren Gutachten stellt er mit den Gerichtsbeschlüssen der Behörde zur Verfügung und fragt an, ob nun genug Zeit zum Nachdenken vergangen sei, ob man endlich etwas unternehmen wolle: „Es stinkt!!!“, schreibt er in seinem Brief.

Wieder wird er mit Wink zum Zivilgericht verwiesen.

„Eigentlich kann ich aufhören, Grundsteuer zu bezahlen“, sagt Chrisam heute. „Mein Grund ist wegen der Untätigkeit der Behörde nichts mehr wert. Der zivile Rechtsweg hat sieben Jahre lang gedauert! Ich werde bald 60. Sollen meine Kinder das weiter machen? Jedes Mal, wenn der Wind dreht?“

Nicht nur die Familie Chrisam und der Nachbar Franz Fischaleck, auch die Anwälte, die sich selbst vor Ort ein Bild der Lage machen, sind fassungslos. „Es stinkt zum Himmel!“, so Dr. Jockisch. „Es kann doch nicht sein, dass ein Bürger die Arbeit des Landratsamts machen muss, weil das ein Einschreiten verweigert! Sie waren und bleiben untätig.“

Auch das sieht man beim Landratsamt anders: Da der Fall wegen der Beschwerden der letzten 20 Jahren mehrfach behandelt und der Betrieb mehrfach kontrolliert worden wäre, sei „der Vorwurf der Untätigkeit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, führt das Landratsamt im Zuge seiner Antwort aus.

Mit einem Aufforderungsschreiben wenden sich Chrisam und seine Rechtsanwälte nun an Landrat Peter Dreier. Sie setzten der Behörde eine Frist, „die unzumutbaren Zustände zu beheben“.

Jene Zustände, die eingangs beschrieben worden sind. Es sind die zusammengefassten Aussagen von Anwohnern, sowohl die nach Protokollen, als auch die aktuellen. „Ich würde mir wünschen“, sagt Peter Forstner, Bürgermeister von Neufahrn, „dass bei uns im Ort jeder gesunde und frische Luft genießen kann.“

Der Betrieb, um den es geht, wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Dem Gericht trug er unter anderem vor, dass eine wesentliche Beeinträchtigung von ihm gar nicht ausgehen könne, sonst würde schließlich das Landratsamt längst eingeschritten sein.

Landshut