Hex-Hex-Massaker
Tickende Zeitbombe (63) muss lebenslang hinter Gitter

23.07.2018 | Stand 31.07.2023, 9:03 Uhr
−Foto: Foto: Kretzmer

Zwei Tote, zwei Schwerverletzte im Lokal „Hex-Hex“ in Traunreut: lebenslange Strafe für 63-jährigen Angeklagten und Unterbringung in der Psychiatrie

TRAUNSTEIN Zwei zufällig in dem Lokal „Hexhex“ in Traunreut weilende 31 Jahre alte Männer aus Altenmarkt und Palling hatten keine Chance, den tödlichen Schüssen eines 63-jährigen Arbeiters aus Traunreut zu entrinnen. Die schwerverletzten Überlebenden des Massakers, die 50-jährige Wirtin und deren 28-jährige Freundin, waren genauso arg- und wehrlos. Das Schwurgericht Traunstein verhängte am Montag, 23. Juli, wegen der heimtückischen vollendeten und versuchten Morde die höchstmöglichen Einzelstrafen und fasste sie zu einer lebenslangen Gesamtstrafe zusammen. Außerdem ordnete die Kammer die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig, kündigten doch die Verteidiger Revision zum Bundesgerichtshof an.

Vorsitzender Richter Erich Fuchs führte im Urteil aus, die genauen Hintergründe der Bluttat am Abend des 16. September 2017 gegen 19.45 Uhr in der Kneipe am St. Georgs-Platz hätten nicht geklärt werden können. Keiner der Leute im Lokal habe den Angeklagten gekannt. Der 63-Jährige sei zweimal zu seiner etwa 300 Meter entfernten Wohnung gegangen, habe erst Schnaps und eine Brotzeit, dann eine geladene Repetierbüchse mitgebracht. Wortlos habe er das Feuer auf die vier Anwesenden in der Kneipe eröffnet. Nach einer Fehlzündung traf ein Schulterdurchschuss die Wirtin. Weitere Geschosse und kurz darauf noch Schläge mit dem Gewehr gegen den Kopf verletzten die beiden 31-jährigen Männer so schwer, dass sie in kürzester Zeit verstarben. Als wohl keine Patrone mehr im Lauf war, schlug der mit etwa 2,1 Promille alkoholisierte 63-Jährige viermal mit dem Gewehr gegen den Kopf der 28-jährigen Frau.

Zum Motiv des 63-Jährigen erläuterte der Vorsitzende Richter, aus einem unbekannten Grund müsse die Stimmung in der Gaststätte vor den Bluttaten gekippt sein. Der Angeklagte habe selbst gesagt, bald werde Polizei kommen. Zur gleichen Zeit seien bei der Polizei drei Notrufe ohne weitere Worte eingegangen. Der Täter habe das geladene Gewehr geholt. Möglicherweise habe er vorher von der Wirtin einen Lokalverweis erhalten, sich geärgert und entschlossen, sie und die Gäste zu töten. Niemand sei auf einen Angriff vorbereitet gewesen, keiner habe Zeit zu fliehen gehabt. Zu Hause habe der 63-Jährige – so Fuchs weiter - die Waffe und seine Schuhe gewaschen, neue Kleidung angezogen und sei an den Tatort zurückgekehrt. Während er sich mit Polizisten unterhielt, wurde er erkannt und festgenommen.

Die beiden jungen Männer seien verstorben – mit gravierenden Folgen für die Hinterbliebenen, betonte der Vorsitzende Richter. Einer habe Frau und zwei Kinder hinterlassen. Eines der Kinder sei erst nach dem Tod des Vaters geboren worden. Die Folgen für die Eltern der Todesopfer seien äußerst massiv und dem Täter zuzurechnen. Die 50-jährige Wirtin müsse mit einem Dauerschaden an Hand und Schulter leben. Sie wie die schwerverletzte 28-Jährige hätten sich in konkreter Lebensgefahr befunden: „Beide wären ohne ärztliche Hilfe nicht zu retten gewesen.“

Der Angeklagte behauptete in dem Prozess, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Nach Fuchs steht die Täterschaft jedoch fest. Die Wirtin habe ihn identifiziert. Bei der Polizei habe er die Tat eingeräumt. Zudem sei die Spurenlage „eindeutig“: „Die Waffe ist die Tatwaffe, die gefundenen Projektile sind aus diesem Gewehr verschossen worden. Die DNA des 63-Jährigen war am Verschlusshebel, die DNA mehrerer Opfer befand sich an der Waffe. An seinem Pullover, an Schuhen und in seinem Bad wurden Blut und Genspuren der Geschädigten entdeckt. Auf seiner Kleidung waren blutige Spritzspuren. Die Schuhprofile passen zu Spuren am Tatort. Der Angeklagte hatte Schmauchspuren an seinen Händen, an seiner Kleidung, an der Waffe. Er ist der Täter.“

Nicht glaubwürdig sei die Andeutung des 63-Jährigen zu „KO-Tropfen“. Das grobe Missverhältnis zwischen Anlass und Tat habe seinen Grund in der Erkrankung seines Gehirns, aus der sich eine „organische Persönlichkeitsstörung“ entwickelt habe, hob der Schwurgerichtsvorsitzende heraus. Im Zusammenwirken mit Alkohol sei die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt gewesen: „Er reagierte auf Nichtigkeiten, die er hochstilisiert hat. Wegen des Lokalverweises hat er sich gerächt.“

Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei im Falle aller Geschädigten erfüllt. Keiner habe reagieren können, eine Flucht sei nicht möglich gewesen. Erich Fuchs stellte fest: „ Das Gesetz kennt bei Mord nur eine Strafe – lebenslang.“ Zu prüfen gewesen sei eine Milderung des Strafrahmens wegen verminderter Schuldfähigkeit. Das habe das Gericht verneint - wegen schulderhöhender Gesichtspunkte: „Der 63-Jährige wusste, dass er unter Alkohol zu Straftaten neigt. Die Alkoholisierung war selbstverschuldet. Er hat mit direktem Tötungsvorsatz auf vier Personen geschossen, zwei Menschen sind zu Tode gekommen, zwei nur knapp dem Tod entronnen.“ Die Einsichtsfähigkeit sei erhalten geblieben. Der Täter hätte genug Zeit gehabt, Abstand zu nehmen von seinem Plan. Zum Thema „Unterbringung“ bejahe das Gericht eine hohe Wiederholungsgefahr und eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Prognose sei laut einem Sachverständigen schlecht aufgrund der Erkrankung. Fuchs zitierte den Gutachter: „Der Angeklagte ist eine tickende Zeitbombe.“kd

Reaktionen auf das Urteil:

Der 63-Jährige verfolgte das Urteil ohne sichtbare Regungen. Die Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein und Walter Appel aus Traunreut, begründeten ihre Revisionsabsichten, die entlastenden Aspekte für ihren Mandanten seien zu wenig berücksichtigt worden. Außerdem lägen beim Schuldspruch bezüglich der 31-Jährigen lediglich vollendeter Totschlag und gefährliche Körperverletzung an den Frauen vor. Die Nebenklagevertreter, Michael Fraunhofer aus Trostberg für die Verletzten und Jörg Zürner aus Mühldorf für die Familien der Todesopfer, stellten sich hinter das Urteil des Schwurgerichts. Staatsanwalt Björn Pfeifer äußerte, die Kammer habe sich seinen Argumenten angeschlossen.

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