Nach Kündigung wegen Terror-Verdacht
VW muss Islamist weiter beschäftigen

13.03.2018 | Stand 24.07.2023, 14:31 Uhr
−Foto: n/a

VW kündigte Samir B. (30) 2016, weil er Arbeitskollegen bedrohte und wohl in das ISIS-Gebiet reisen wollte. Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass die Kündigung unwirksam sei.

HANNOVER Der Deutsch-Algerier Samir B. (30) wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach mit ISIS-Mitgliedern gesehen. Die Wolfsburger Bilel H. und Houssem H., Mitwirkende der Wolfsburger Terror-Zelle, saßen mit ihm Ende August 2014 in einem Restaurant.

Kurz darauf reisten die beiden Begleiter nach Syrien. Mittlerweile sind sie tot. Samir B. war wohl bei der Rekrutierung und Unterstützung von Kämpfern aus Wolfsburg involviert. 

Im Dezember 2014 wurde er von Grenzfahnder der Bundespolizei am Flughafen Hannover gestoppt – mit 9350 Euro Bargeld und einer Drohne. Die Ermittler sind sich sicher, dass er ins syrische Kriegsgebiet reisen wollte. Sein Pass wurde ihm entzogen. 

In der Wolfsburger Fußgängerzone verteilte er mit anderen späteren ISIS-Kämpfern Korane und auch Schriften von Hassprediger Pierre Vogel. Damit aber nicht genug. Laut der Bild soll er seine Arbeitskollegen mit den Worten „Ihr werdet alle sterben“ bedroht haben. 

Immer mehr VW-Mitarbeiter hätten Angst vor ihrem radikalen Kollegen gehabt. VW befürchtete sogar, dass Samir B. einen Anschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg begehen könnte. Die Kündigung folgte im November 2016. Doch Samir B. zog vor Gericht. 

Da der Autobauer seinen Mitarbeiter unbedingt loswerden will, bot er ihm auf Anraten des Richters sogar einen Vergleich über 65.000 Euro inklusive eines einwandfreien Arbeitszeugnisses an. Doch seine Anwälte lehnten den Deal ab. 

Mittlerweile liegt ein Urteil des Gerichts in Hannover vor: Es hält die Kündigung für unwirksam. VW habe nicht darlegen können, dass der Betriebsfrieden konkret gestört sei. Samir B., der seit dem 11. Januar 2018 wieder seinen Pass hat, muss also weiter beschäftigt werden. Der Autobauer hält die Kündigung jedoch für weiter berechtigt und zieht wohl vor das Bundesarbeitsgericht. 

Altötting