In Altötting
Parkplatzpächterin kassiert 260 Euro fürs Falschparken

23.01.2018 | Stand 24.07.2023, 20:10 Uhr
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Böser Schock für Parksünder. Sie erhalten einen Brief vom Anwalt und sollen kräftig löhnen

ALTÖTTING. Das Falschparken kann in dem Marienwallfahrtsort ziemlich teuer werden. Diese Erfahrung mussten bereits zahlreiche Autofahrer machen. Sie alle bekamen ein Rechtsanwaltsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 260,95 Euro.

Die drei privaten Stellplätze, um die es geht, liegen in zentraler Lage in Altötting. In der Nähe sind Geschäfte und Lokale. Die Verlockung, dort widerrechtlich seinen Wagen abzustellen, ist offensichtlich groß. Vielleicht auch, weil der frühere Pächter des Parkplatzes dies geduldet hat. Doch jetzt weht ein anderer Wind.

Die neue Pächterin („Ich zahle ja schließlich dafür“) geht rigoros gegen Parksünder vor. Da trifft es sich doch gut, dass ihr Ehemann Rechtsanwalt ist, und im Auftrag der Gattin die Zahlungsaufforderungen an die „Übeltäter“ verschickt. Da bleibt das Geld wenigstens in der Familie ...

Seit Juni 2017 hat es mehr als zehn Autofahrer mit AÖ-Kennzeichen „erwischt“. Die Info kommt von der Zulassungsstelle im Landratsamt, bei welcher der Rechtsanwalt die „Halterauskunft“ einholt.

Einer der Betroffenen ist Christian F. (Name geändert) aus Winhöring. „Ein einziges Mal habe ich dort geparkt, seit die neue Pächterin den Parkplatz übernommen hat“, erklärt F. Von etwa 14 bis 15 Uhr stand er mit seinem Auto auf dem Privatparkplatz, konnte er dem Anwaltsschreiben entnehmen. In seiner Erinnerung waren es aber nur zehn oder fünfzehn Minuten.

Der Parksünder ist ein „Zustandsstörer“

Von dem „Zustandsstörer“, so der juristische Begriff für den Parksünder, verlangte der Anwalt eine unterzeichnete Unterlassungserklärung. Die Höhe der Gebühren rechtfertigte der Jurist mit der „rechtlichen Beratung der Parkplatzpächterin (also seiner eigenen Gattin) auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 2.000 Euro. Das macht 195 Euro. Hinzu kommen Auslagen und die Mehrwertsteuer. So kommt die Summe von 260,95 Euro zustande.

Auch Martin S. (Name geändert) aus Haiming hat den Fehler begangen, sein Auto auf dem Privatparkplatz abzustellen. Von 10.45 bis 13.15 Uhr sei er dort gestanden, heißt es in dem Anwaltsschreiben, das er kurze Zeit später aus dem Briefkasten fischte. Kostenpunkt „nur“ 260,95 Euro. Wie schon sein Leidensgenosse Christian F., beteuert auch der Rentner, den Wagen nur ein einziges Mal auf dem Parkplatz abgestellt zu haben.

„Ich war bei der Pächterin und habe mich vielmals entschuldigt, aber sie hat nur erklärt, sie könne nichts mehr machen, denn die Sache liege bereits beim Anwalt.“

Als jemand, der sein Leben lang nichts mit Juristen zu tun hatte und bei der Vorstellung, vor Gericht gestellt zu werden, zahlte der Rentner den Betrag.

Der Rechtsanwalt, der die Unterlassungserklärungen im Auftrag seiner Gattin verschickt, versteht die Aufregung nicht.

Die drei Stellflächen seien mit einem Schild ganz klar als Privatparkplätze gekennzeichnet.

„Was würden Sie tun, wenn sich jemand in ihre Garage stellt?“, fragt der Jurist.

Rechtlich sei das Ganze absolut einwandfrei, erklärt er.

Er und seine Ehefrau betonen übereinstimmend, dass es hier nicht ums Geld gehe, sondern darum, die Parkplätze für Lieferanten freizuhalten.

Und da hätten die Anwaltsbriefe mit der satten Geldforderung auch schon Früchte getragen.

„Außerdem gebe ich nur solche Falschparker an meinen Mann weiter, die das wiederholt machen. Beim ersten, zweiten und dritten Mal, klemme ich noch einen Zettel unter die Windschutzscheibe“, so die Parkplatzpächterin. „Und wenn jemand nett fragt, ob er schnell hier parken darf, habe ich das bisher immer erlaubt.“

„Die feine Art ist das nicht“

„Die feine Art ist das nicht“, kommentiert der Burghauser Rechtsanwalt Erhard Frank, selbst Verkehrsrechtsspezialist, die Vorgehensweise des Kollegen und seiner Ehefrau.

„Grundsätzlich ist es zulässig, einen Falschparker auf seinem Privatgrund wegen Zustandsstörung zu belangen“, so Frank. „Allerdings erscheint mir der Gegenstandswert mit 2.000 Euro viel zu hoch. Kein Richter würde diesen Wert in einem solchen Zusammenhang anerkennen“, so der erfahrene Jurist.

Sein Rat an alle, denen ein solches Anwaltsschreiben ins Haus flattert: „Zahlen Sie die Hälfte, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“

Am besten wäre es sicher, solchen Unannehmlichkeiten ganz aus dem Weg zu gehen und genau darauf zu achten, wo man parkt ...

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