Rauchende Nachbarn
Richter erlauben Mietminderung

22.12.2017 | Stand 03.08.2023, 17:52 Uhr
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Mieter haben sich über eine Rauchbelästigung in ihrem Schlafzimmer beschwert. Das Landgericht in Berlin sah es als erwiesen an und genehmigte eine Mietminderung in Höhe von drei Prozent.

BERLIN Mieter in Berlin beschwerten sich, dass der Qualm der Nachbarin bis in ihr Schlafzimmer reichte, das wiederum anfing, unangenehm zu riechen. Sie minderten nicht nur ihre Miete, sondern forderten auch vom Vermieter, die Belästigung abzustellen. 

Die Sache ging vor Gericht. Dieses entschied zugunsten der Mieter mit der Begründung, dass es das erträgliche Maß überschreite, wenn Mieter nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen ertragen müssten. Eine Mietminderung um drei Prozent sei demnach gerechtfertigt. 

Wie der Berliner Kurier berichtet sei es der Raucherin im konkreten Fall zuzumuten, dass sie abends und nachts nicht im Schlafzimmer raucht, sondern zum Beispiel auf dem Balkon. Da dieser auf der anderen Seite des Hauses liegt, könnte das die Belästigung der Nachbarn beseitigen.

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