Für das Schuljahr 2019/2020
Antragsfrist für die Kostenerstattung zur Schülerbeförderung läuft am 31. Oktober 2020 ab

01.10.2020 | Stand 24.07.2023, 20:30 Uhr
−Foto: n/a

Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2020 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2019/2020 zu beantragen.

Landkreis Regensburg. Verspätet eingehende Anträge dürfen aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Erstattet wird der Differenzbetrag, der die Familienbelastungsgrenze von 440 Euro überschreitet.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den Original-Fahrkarten und der Schulbestätigung spätestens am 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Die Antragstellung per Mail ist nicht zulässig. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Schülerbeförderung, hinterlegt.

Regensburg